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Kurz notiert: Zukunft der Mauterhebung

Der Betreibervertrag mit der Toll Collect GmbH endet am 31. August 2015. Wie es danach weitergeht, war Gegenstand einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/4607 [1]) im Bundestag. Hintergrund der Anfrage: Die Anlagen zur Mauterhebung sind bis zum Auslaufen des Betreibervertrages abgeschrieben. Der Bund hätte nach eigenem Bekunden Anspruch auf kostenfreie Übertragung dieser Anlagen.

Der Betreibervertrag kann bis zwei Monate vor Ablauf der regulären Laufzeit vom Auftraggeber dreimal um jeweils ein Jahr verlängert werden, so die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/4790 [2]). Ob diese Option gezogen werden soll, sei allerdings noch offen. Dies sei auch nicht vom Ausgang der beiden noch laufenden Schiedsverfahren zwischem dem Bund und der Toll Collect GmbH abhängig, weshalb diese bis zu einer Entscheidung über eine Verlängerung auch nicht abgeschlossen sein müssten.

Interessant: Die Erfassung der Lkw-Maut auf vierspurigen Bundesstraßen durch die Toll Collect GmbH ist nach Angaben der Regierung durch den gültigen Vertrag umfasst, so dass keine Neuausschreibung dieser zusätzlichen Mauterfassung erforderlich ist.

Nach Angaben der Regierung  betrug die im Jahr 2010 an die Toll Collect GmbH „gemäß Betreibervertrag auszuzahlende Vergütung etwa 490 Mio. Euro. Die weiteren Systemkosten betrugen rund 72 Mio. Euro.“ Die Bruttoeinnahmen aus der LKW-Maut sind im Bundeshaushalt 2011 mit 4,637 Mrd. Euro veranschlagt.

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