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Bundesregierung: Programm zur nachhaltigen öffentlichen Beschaffung

Gruenerpunkt Die Bundesregierung macht Ernst mit der Nachhaltigkeit im eigenen Behördenalltag: Von der öffentlichen Wahrnehmung etwas unbemerkt hat der zuständige Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung am 6. Dezember vergangenen Jahres das Programm „Nachhaltigkeit konkret im Verwaltungshandeln umsetzen – Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit“ beschlossen. Ziel: Nachhaltiges Handeln zum Grundprinzip der Arbeit von Ministerien und anderen Bundesbehörden zu machen. Das insgesamt elf Punkte umfassende Programm betrifft auch die öffentlichen Beschaffung, bei der unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgrundsatzes verstärkt die Leitprinzipien einer nachhaltigen Entwicklung beachten werden sollen, so z.B. die Forderung nach der jeweils höchsten verfügbaren Energieeffizienzklasse bei Bürogeräten oder nach einem Label wie dem Blauen Engel. Im Einzelnen sind folgende Maßnahmen umfasst:

Die Bundesressorts sowie die Behörden und Dienststellen ihrer Geschäftsbereiche sollen im Rahmen der geltenden rechtlichen Bestimmungen und unter Beachtung des vergaberechtlichen Wirtschaftlichkeitsgrundsatzes (denn auch die Haushaltskonsolidierung ist Bestandteil einer nachhaltigen Entwicklung) fortan:

a) nur noch Produkte der jeweils höchsten Energieeffizienzklasse (z.B. Bürogeräte) beschaffen, sofern die Produkte das erforderliche Leistungsprofil aufweisen;

b) bei Ausschreibungen, sofern möglich, sollen die Kriterien des Umweltzeichens „Blauer Engel“ verwendet werden; ansonsten sollen die Kriterien des Europäischen Umweltzeichens, des Energy Stars oder vergleichbarer Label genutzt werden oder deren Standards;

c) der Anteil des Einsatzes von Recyclingpapier (z. B. für Kopierarbeiten, Briefumschläge und Druckerzeugnisse) soll – wo wirtschaftlich und technisch möglich – schrittweise von heute rund 70 % auf mindestens 90 % in 2015 gesteigert werden;

d) Einzelmaßnahmen sollen geprüft werden, die sichern, dass sich das eigene Beschaffungs- und Bauwesen spätestens bis zum Jahr 2020 auch an biodiversitätserhaltenden Standards (Biodiversitätsstrategie der Bundesregierung) orientiert;

e) die Energieeffizienz der Fuhrparks soll verbessert werden; ausgenommen sind – wo erforderlich – Sonderfahrzeuge. Bei der Beschaffung handelsüblicher Dienstwagen wird bis 2015 ein durchschnittlicher Emissionswert der Dienstwagenflotte von 130 g CO2/km angestrebt;

f) bei geeigneten Ausschreibungen soll bei Bietern als Nachweis ihrer technischen Leistungsfähigkeit eine Zertifizierung nach einem Umweltmanagementsystem (EMAS und ISO 14001 oder nach gleichwertigen Standards) abgefragt werden;

g) das Personal in den Vergabestellen soll regelmäßig im Sinne einer nachhaltigen Beschaffung weiter gebildet werden und insbesondere in geeigneten Ausbildungsstätten wie z. B. der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung (BAköV) entsprechende Angebote eingeführt werden.

Und natürlich sollen die von der Bundesregierung genutzten Dienstleistungszentren ihre Beschaffung ebenfalls an diesen Kriterien ausrichten.

Das vollständige Programm „Nachhaltigkeit konkret im Verwaltungshandeln umsetzen – Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit“ finden Sie als PDF hier [1]. Es soll nach vier Jahren überprüft werden.

Übrigens: Auf unserer Veranstaltung “Vergabe von Dienstleistungen zwischen Transparenz, Kosteneffizienz und Rechtssicherheit” am 14. April in Frankfurt a.M. wird Klaus-Peter Tiedtke, Direktor des Beschaffungsamtes des Bundesministeriums des Innern, zum Thema nachhaltige Beschaffung sprechen. Infos und kostenlose Anmeldung hier [2].

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