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Hessen: Handwerk für Erhalt der vergaberechtlichen Erleichterungen

In der aktuellen Diskussion über eine Verlängerung der vergaberechtlichen Erleichterungen aus dem Konjunkturprogramm in Hessen [1] meldet sich das hessische Handwerk zu Wort: „Vor allem die bis Ende 2011 befristete Anhebung der Vergabefreigrenzen für freie und beschränkte Ausschreibungen hat maßgeblich dazu beigetragen, dass es für die Handwerksbetriebe in Hessen weiter bergauf geht“, heisst es in einer Pressemitteilung. Ansonsten ist die Argumentation aber nicht gänzlich schlüssig.

 Wörtlich wird der Präsident des Hessischen Handwerkstags (HHT),  Bernd Ehinger zitiert:

„Die Investitionen kommen am Ende des Tages auch den Bürgern zugute. Wir alle dürfen uns als Nutzer in den Kommunen dann zum Beispiel auf frisch sanierte Kultur- und Sporteinrichtungen, renovierte Schulen und gute Straßen freuen.“

Was das mit der Wahl der Vergabeart zu tun haben könnte, wäre interessant zu erfahren, denn auch bei einer Freihändigen Vergabe kann jeder Euro schließlich nur einmal ausgeben werden. Es sei denn man folgt der Annahme, eine öffentliche Ausschreibung bedeute zwangsläufig eine relevante zeitliche Verzögerung.

Konkreter wird Ehinger an anderer Stelle der Erklärung:

„Durch das Engagement der Politik bleiben die Aufträge in der Region, das regionale Handwerk profitiert und wir können uns so gestärkt dem Wettbewerb stellen.“

Ein politisches Ziel, dass man nicht zum ersten Mal hört, so z.B. auch im Rahmen der (bundesweit geführten) Diskussion um eine Veröffentlichungspflicht auf http://www.bund.de [2], die im Zweifel auch einem überregionalen Wettbewerb zu Gute kommt. Und vielleicht ja auch ein legitimes Ziel? Sollten öffentliche Auftraggeber mit ihrer Auftragsvergabe vorrangig die Wirtschaft vor Ort stärken, statt den Fokus auf eine Preissenkung durch mehr – im Zweifel auch überregionalen – Wettbewerb zu setzen?

Was meinen Sie dazu? Dies Diskussion über eine Verlängerung der vergaberechtlichen Erleichterungen wird heute übrigens in einer Aktuellen Stunde im Hessischen Landtag geführt. Was daraus wurde, lesen Sie wir immer hier.

 Die Erklärung der HHT im Volltext finden Sie hier [3].

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