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Portugal: Notebook-Verträge werden nach Intervention der Kommission neu vergeben

EUDie Europäische Kommission hat beschlossen, das Vertragsverletzungsverfahren gegen Portugal einzustellen. Portugal hatte im Rahmen verschiedener Bildungsprogramme Aufträge zur Beschaffung von mehr als einer Million Notebooks für Schüler, Lehrer und Praktikanten ohne vorherige öffentliche Ausschreibung vergeben. Nach Intervention der Kommission werden die portugiesischen Behörden jetzt eine EU-weite öffentliche Ausschreibung durchführen.

Notebook + Internetzugang = keine Ausschreibung?

Das portugiesische Ministerium für öffentliche Arbeiten, Verkehr und Kommunikation vergab im April und Juli 2008 öffentliche Aufträge für die Beschaffung von Notebooks und für die Erbringung von Internet-Zugangsdienstleistungen durch dieser Notebooks im Wege der Direktvergabe an die Telekommunikationsunternehmen TMN, SONAECOM und VODAFONE. Die Notebooks mit Internetzugang sollten von Schülern, Lehrern und Praktikanten im Rahmen von insgesamt vier Bildungsprogrammen („e-Escolinha“, „e-Escola“, „e-Professores“ und „e-Oportunidades“) genutzt werden. Mehr als eine Million Notebooks mit Internetzugang wurden so geliefert.

Die portugiesische Regierung betrachtete die Notebooks als Teil der von den Telekom-Betreibern für den Betrieb von Mobilfunkdiensten der dritten Generation zu leistenden Zahlungen, weshalb sie der Auffassung war, dass ein öffentliches Vergabeverfahren nicht erforderlich gewesen wäre. Die EU-Kommission vermochte dieser Argumentation nicht zu folgen. Neben der fehlenden öffentlichen Ausschreibung bemängelte sie zudem die technischen Vorgaben hinsichtlich der in den Notebooks verbauten Mikroprozessoren. Die Kommission war der Ansicht, dass diese andere Hersteller diskriminieren.

Vertragsverletzungsverfahren

Die Kommission leitete daher rechtliche Schritte gegen Portugal ein, um die Auftragsvergabe genauer prüfen zu können. Nachdem die Kommission in einer mit Gründen versehenen Stellungnahme – dem zweiten Schritt eines Vertragsverletzungsverfahrens gem. Artikel 226 EG-Vertrag – Portugal zur Änderung seiner Verfahren aufgefordert hatte (IP/10/678 [1]), hat die portugiesische Regierung nun eingelenkt. Sie bestätigte gegenüber der Kommission, dass, nachdem bereits der erste Auftrag im Rahmen des „e-Escolinha“-Bildungsprogramms EU-weit ausgeschrieben wurde, auch die anderen drei anderen Bildungsprogramme europaweit ausgeschrieben würden. Dabei sollen zugleich die technischen Vorgaben hinsichtlich der Mikroprozessoren produktneutral gestaltet werden.

Die Kommission lässt wissen, man werde “die Einhaltung der durch die portugiesische Regierung im Zusammenhang mit diesem Vertragsverletzungsverfahren gemachten Zusagen genau beobachten.”

Quelle: EU-Kommission

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