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Kurz notiert: Vergabepraxis des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik

Die Bundestagsfraktion Die Linke verlangt Aufklärung über die Vergabepraxis des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Hintergrund: Nach einem Bericht in „die tageszeitung“ vom 14.09.2010 habe das BSI über mehrere Jahre hinweg einen Großteil seiner Studien und Entwicklungsvorhaben ohne hinreichende Begründung freihändig vergeben. Dabei soll den meisten Vergaben nur ein einziges Angebot zugrunde gelegen haben.

Hintergrund

Die „taz“ habe danach berichtet, dass eine Überprüfung der Vergabepraxis des BSI durch den Bundesrechnungshof (BRH) in den Jahren 2005 bis 2008 ergab, dass die Behörde zwischen 63 und 85 Prozent ihrer Studien und Entwicklungsvorhaben in dem o. g. Zeitraum freihändig vergeben hat. In rund 85 Prozent der freihändigen Vergaben habe das BSI demnach nur ein einziges Angebot eingeholt und den Auftrag ohne Wettbewerb vergeben. Dies sei in 185 Fällen vom BRH festgestellt worden.

Anfrage im Bundestag

In einer Kleinen Anfrage (17/5408 [1]) will die Fraktion Die Linke daher u.a. wissen, um welche 185 Projekte es sich dabei konkret handelte. Zudem will die Fraktion wissen, welche dieser Projekte unter einem ”politischen Erfolgsdruck standen“, wie es das BSI gegenüber dem BRH eingeräumt hatte (Bundestagsdrucksache 17/77 [2]), so dass eine freihändige Vergabe notwendig erschien.

Sturm im Wasserglas?

Eine der wichtigsten Funktionen des Bundestags ist die Kontrolle der Regierung. Insofern ist das Nachfassen der Fraktion nicht nur verfassungsrechtlich “in Ordnung”, sondern Teil des funktionierenden Rechtsstaats. Gleichwohl wird man anerkennen müssen, dass im Bereich der Hochtechnologie, um den es hier offenkundig geht, die vergaberechtliche Transparenz dort ein Ende hat, wo sicherheitsrelevante Informationen betroffen sind. Und hier lässt das Vergaberecht ja deshalb auch Freiräume.  Um welche Projekte es sich letztlich handelte, wird daher entscheidend sein.

Eine der Fragen der Fraktion zielt übrigens auch auf die vergaberechtlichen Erleichterungen des Konjunkturpakets und ob bzw. weshalb diese beendet wurden. Nun, dass hätte man besser recherchieren können, z.B. hier im Vergabeblog.

Quelle: Deutscher Bundestag, Parlamentskorrespondenz
dvnwlogoThema im Deutschen Vergabenetzwerk (DVNW) diskutieren [3].

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