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Erste Entwürfe zur Umsetzung der Verteidigungsvergaberichtlinie liegen auf dem Tisch

Verteidigung1

Ein Gastbeitrag von RA Dr. Volkmar Wagner, CMS Hasche Sigle

Es kommt Bewegung in die Bemühungen zur Anpassung des deutschen Vergaberechts an die Vorgaben des Defence Package der Europäischen Union. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) hat zwei Entwürfe zur Umsetzung der Verteidigungsvergaberichtlinie zur Stellungnahme an die Verbände weitergegeben.
Mit dem „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Vergaberechts für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit“ soll in einem ersten Schritt für die Umsetzung der Verteidigungsvergaberichtlinie die notwendige Anpassung des GWB vorgenommen werden. Die eigentliche Umsetzung der Verteidigungsvergaberichtlinie soll mit der „Verteidigungsvergabeverordnung – VSVgV“ erfolgen.

Eigene Rechtsverordnung

Damit zeichnet sich die Umsetzung in einer eigenen Rechtsverordnung nach dem Vorbild der Sektorenverordnung ab. Die Forderung der Verbände nach der Aufrechterhaltung des VOL-/VOB-Systems würde mit dieser Lösung verworfen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt liegt allerdings nur der Entwurf einer Rumpf-Verordnung der VSVgV vor, die lediglich die Schwellenwerte für die Anwendung des vierten Teils des GWB festlegt. Die weiteren Regelungen werden voraussichtlich im Laufe der nächsten Monate in den Entwurf einfließen.

Eins-zu-eins-Umsetzung

Mit dem vorgelegten Gesetzesentwurf erfolgt nach Angaben des BMWi eine eins-zu-eins-Umsetzung der Richtlinie im GWB. In dem Entwurf wird der Begriff der „verteidigungs- oder sicherheitsrelevanten Aufträge“ definiert und der Anwendungsbereich des Kartellvergaberechts angepasst.

§ 99 wird wie folgt geändert:

a) Nach Absatz 6 werden folgende Absätze 7 bis 9 eingefügt:
(7) „Verteidigungs- oder sicherheitsrelevante Aufträge sind Aufträge, deren Auftragsgegenstand mindestens eine der in den Nummern 1 bis 4 genannten Leistungen umfasst:

1. die Lieferung von Militärausrüstung, einschließlich dazugehöriger Teile, Bauteile oder Bausätze;
2. die Lieferung von Ausrüstung, einschließlich dazugehöriger Teile, Bauteile oder Bausätze, die einen Verschlusssachenauftrag darstellt;
3. Bauleistungen, Lieferungen und Dienstleistungen in unmittelbarem Zusammenhang mit der in den Nummern 1 und 2 genannten Ausrüstung in allen Phasen ihres Lebenszyklusses;
4. Bau- und Dienstleistungen speziell für militärische Zwecke oder Bau- und Dienstleistungen, die einen Verschlusssachenauftrag darstellen.

[…]

Neben der Erweiterung des Anwendungsbereichs auf den Bereich der zu erwartenden VSVgV war insbesondere der Vielzahl der von der Richtlinie vorgegebenen Ausnahmen (etwa für den Bereich nachrichtendienstlicher Tätigkeit) Rechnung zu tragen. Vorgesehen ist des weiteren eine Ermächtigungsgrundlage (§ 127 Nr. 3 GWB-E), mit der die Bundesregierung ermächtigt wird, die VSVgV durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zu erlassen. Darüberhinaus sind Folgeänderungen in der SektVO und VgV vorgesehen.

Rechtzeitige Umsetzung nicht mehr möglich

Der Gesetzesentwurf muss nunmehr in das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren eingeführt werden. Die Umsetzung der am 21.08.2009 in Kraft getretenen Richtlinie bis zur Umsetzungsfrist am 21.08.2011 ist nicht mehr möglich. Eine Rechtsänderung bis Jahresfrist gilt als wahrscheinlich.

In der Zwischenzeit kommt eine unmittelbare Wirkung der Verteidigungsvergaberichtlinie ebenso in Betracht wie Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die der Einzelne infolge nicht rechtzeitiger Umsetzung erleidet.

Dokumente

Den „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Vergaberechts für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit“ können Sie hier [1] abrufen.

Den Entwurf der  „Verteidigungsvergabeverordnung – VSVgV“ können Sie hier [2] abrufen.

volkmar_wagnerDer Autor, RA Dr. Volkmar Wagner, ist Partner von CMS Hasche Sigle [3]. Er leitet ein fünfköpfiges Vergaberechtsteam am Standort Stuttgart und berät bundesweit öffentliche Auftraggeber und Unternehmen in Fragen des Vergaberechts. Er hat die Einführung des Verteidigungs- und Sicherheitsvergaberechts von Anfang an begleitet, unter anderem durch mehrere Aufsätze und zahlreiche Vorträge.

dvnwlogoThema im Deutschen Vergabenetzwerk (DVNW) diskutieren [4].

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