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„Konjunkturpaket II“ – Erhöhte Wertgrenzen auch in Bayern bis 31.12.2011 verlängert

Nachdem zahlreiche Bundesländer die erhöhten Wertgrenzen bis Jahresende oder darüber hinaus aufrecht erhalten, hat nun auch Bayern nachgezogen.

Mit Veröffentlichung der Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung vom 8. Juni 2011, Az.: G48/10, im Amtsblatt vom 29.06.2011 (AllMBl Nr. 6/2011, S. 207) hat Bayern die Geltungsdauer der Bekanntmachung zur Beschleunigung von Vergabeverfahren in den Jahren 2009 und 2010 (Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung vom 3. März 2009 Az.: B II 2-6004-143-12, geändert durch Bekanntmachung vom 23. November 2010 (AllMBl S. 393)) für die dort genannten kommunalen Auftragsvergaben auch bis zum 31.12.2011 verlängert.

Übersetzt heißt das, dass für Bauleistungen daher weiterhin ohne nähere Begründung die Durchführung einer Beschränkten Ausschreibung gemäß § 3 Nr. 3 Abs. 1 Buchst. c VOB/A ohne Teilnahmewettbewerb oder einer Freihändigen Vergabe gemäß § 3 Nr. 4 Buchst. d VOB/A zulässig ist, wenn der geschätzte Auftragswert die nachfolgenden Wertgrenzen nicht überschreitet:

– bei Beschränkten Ausschreibungen 1 000 000 € ohne Umsatzsteuer,

– bei Freihändigen Vergaben 100 000 € ohne Umsatzsteuer.

Für Liefer-und Dienstleistungen ist weiterhin ohne nähere Begründung die Durchführung einer Beschränkten Ausschreibung gemäß § 3 Nr. 3 Buchst. d VOL/A oder einer Freihändigen Vergabe gemäß § 3 Nr. 4 Buchst. f VOL/A jeweils ohne Teilnahmewettbewerb bis zu einem geschätzten Auftragswert von 100 000 € ohne Umsatzsteuer zulässig.

Die weiteren Anforderungen der Bekanntmachung in den Nrn. 1.6 S. 1 und 3, 3.1.1 und 3.2.1 bleiben zu beachten. Für nichtkommunale Zuwendungsempfänger gilt diese Verlängerung entsprechend.

Die ursprüngliche Bekanntmachung finden Sie hier [1] , die Verlängerung für kommunale Auftragsvergaben hier [2] und die Verlängerung für nichtkommunale Zuwendungsempfänger hier [3].

Der Autor Dr. Mathias Mantler ist Rechtsanwalt der Sozietät Kaufmann Lutz Rechtsanwaltsgesellschaft mbh [4], München. Er berät öffentliche Auftraggeber, Bieter und Bewerber in allen vergaberechtlichen Fragestellungen und Vergabeverfahren zu PPP-Projekten, Bau- und Infrastrukturvorhaben sowie Lieferungen und Dienstleistungen. Dr. Mantler unterrichtet das Vergaberecht im Rahmen von Masterstudiengängen an der TU München sowie der Hochschule Augsburg. Mehr Informationen finden Sie in unserem Autorenverzeichnis [5].

dvnwlogoThema im Deutschen Vergabenetzwerk (DVNW) diskutieren [6].

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Über Dr. Mathias Mantler [7]

Der Autor Dr. Mathias Mantler ist Fachanwalt für Vergaberecht und Partner der Sozietät LUTZ |ABEL Rechtsanwalts PartG mbB [8] und seit über 20 Jahren im Vergaberecht tätig. Er hat seinen Schwerpunkt in der projektbegleitenden Beratung von Öffentlichen Auftraggebern und Unternehmen im Zusammenhang mit Beschaffungsvorhaben insbesondere in den Bereichen Infrastruktur, Health Care, Forschung und Entwicklung sowie IT/Digitalisierung sowie in der Vertretung von Auftraggebern und Unternehmen in Vergabenachprüfungsverfahren. Zudem ist er Autor diverser Fachveröffentlichungen im Vergaberecht und Dozent in vergaberechtlichen Seminaren und Lehrveranstaltungen.

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