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6 Mrd Euro Subventionen weniger – 23. Subventionsbericht der Bundesregierung

Ausweislich des vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) vorgelegten 23. Subventionsberichts der Bundesregierung sinken die Subventionen des Bundes im Berichtszeitraum 2009 bis 2012 ausgehend vom krisenbedingt hohen Niveau des Jahres 2009 (rund 28,5 Mrd. €)  deutlich um rund 6 Mrd. € auf 22,6 Mrd. €. Der Anstieg der Subventionen sei nur temporär gewesen, da die wichtigsten Stützungsmaßnahmen befristet gewesen seien. Die Subventionsentwicklung leiste somit einen deutlichen Beitrag zur Konsolidierung des Bundeshaushalts, so das BMF.

Befristete Subventionen

So beruhe ein Großteil des Subventionsabbaus auf dem deutlichen Rückgang im Bereich der Finanzhilfen. Im Berichtszeitraum sinken die Finanzhilfen um über 4 Mrd. € und damit um mehr als 40 %. Dies erklärt sich insbesondere durch das Auslaufen des Programms zur Stärkung der Pkw-Nachfrage („Abwrackprämie“).

Subventionsabbau

Darüber hinaus seien nachhaltige Erfolge beim Subventionsabbau erkennbar: Die Relation zwischen Subventionsvolumen und Bruttoinlandsprodukt, die seit 1997 lange Zeit bei 1,1 % lag, sinke im Jahr 2012 auf 0,8 % und bewege sich damit auf historisch niedrigem Niveau.

Steuervergünstigungen

Die auf den Bund entfallenden Steuervergünstigungen würden erheblich sinken. Zwar stiegen sie im Jahr 2010 zunächst leicht an, würden dann aber in den Jahren 2011 und 2012 deutlich – um insgesamt rund 1,8 Mrd. € – absinken. Dies entspreche einem Rückgang von rund 9 %. Wesentlich sei dies auf die auslaufende Eigenheimzulage und die reduzierten Ökosteuervergünstigungen zurückzuführen.

Gewerbliche Wirtschaft Hauptempfänger

Unverändert sei die gewerbliche Wirtschaft der bedeutendste Subventionsempfänger. Im Jahr 2012 komme dieser rund 52 % aller Subventionen des Bundes zugute. Allerdings würden die Subventionen in diesem Bereich – Zitat “spürbar” – von über 17 Mrd. € im Jahr 2009 auf knapp 11,8 Mrd. € im Jahr 2012 sinken. Dies sei vor allem auf die Befristung der „Abwrackprämie“ zurückzuführen.

Der Subventionsbericht

Nach § 12 des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft legt die Bundesregierung alle zwei Jahre dem Bundestag und Bundesrat den Subventionsbericht zusammen mit dem Entwurf des Bundeshaushaltsplans vor.

Der 23. Subventionsbericht umfasst den Berichtszeitraum 2009 bis 2012. Bei den Finanzhilfen stellt der Subventionsbericht auf den Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2012 ab. Bei den Steuervergünstigungen wurden alle steuerlichen Regelungen berücksichtigt, für die das Gesetzgebungsverfahren bereits abgeschlossen ist.

Den 23. Subventionsbericht der Bundesregierung finden Sie hier [1].

(Quelle: BMF)

dvnwlogoThema im Deutschen Vergabenetzwerk (DVNW) diskutieren [2].

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