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UBA-Studie: Regelungen der Bundesländer auf dem Gebiet der umweltfreundlichen Beschaffung

Gruenerpunkt [1]Das Ökoinstitut e.V. in Freiburg hat im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA) eine Übersicht der verschiedenen Regelungen der Bundeländer zur umweltfreundlichen Beschaffung erarbeitet. Danach seien bislang nur einige Bundesländer der Aufforderung des Bundes gefolgt, den Einkauf energieintensiver Produkte und Dienstleistungen oder von Holzprodukten an verbindliche Nachhaltigkeitskriterien zu knüpfen. Zu den Vorreitern beim ökologischen Einkauf zählen demnach Berlin, Bremen und Hamburg.

Ziel der Untersuchung

Die Aufgabe des Öko-Instituts bestand darin, eine Übersicht über die derzeit auf Ebene der Bundesländer bestehenden Regelungen zur Förderung einer umweltfreundlichen Beschaffung zu erstellen. Dabei standen verbindliche Vorgaben (sowohl auf Gesetzes- und Verordnungsebene, als auch verwaltungsinterne Vorschriften) im Fokus der Untersuchung, die dazu beitragen, dass umweltfreundliche Waren und Dienstleistungen beschafft werden.

Von Interesse waren aber auch Projekte und Initiativen, die von den Landesregierungen als wesentlicher Bestandteil einer Politik der umweltfreundlichen Beschaffung angesehen werden. Von einer Darstellung einzelner Beschaffungsvorgänge bzw. bestehenden Rahmenvereinbarungen wurde in dieser Untersuchung allerdings abgesehen. Diese beschränkt sich insoweit auf solche Maßnahmen, die aufgrund ihres steuernden Charakters zu einer Verstetigung einer umweltfreundlichen Beschaffungspraxis beitragen.

Zu untersuchen war zudem speziell auch die Frage, ob die Bundesländer inzwischen der Aufforderung der Bundesregierung gefolgt sind und Landesregelungen vergleichbar der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung zur Beschaffung energieintensiver Produkte und Dienstleistungen vom 17. Januar 2008 oder dem Erlass zur Beschaffung von Holzprodukten vom 17. Januar 2007 in Kraft gesetzt haben. Auch galt es, ggf. Best-Practice-Beispiele zu identifizieren.

Vorreiter

Berlin, Bremen und Hamburg, so Andreas Hermann vom Öko-Institut, verfügten über Vergabegesetze, in denen sich der „Wille des Gesetzgebers ausdrückt, das Beschaffungswesen umweltfreundlich zu gestalten“. Sie hätten ökologische Grundsätze und Ziele des öffentlichen Einkaufs benannt und verbindlich vorgegeben. Andernorts blieben die Vorgaben der Landesgesetzgeber laut UBA-Bericht „oftmals sehr abstrakt“.

Der vollständige Bericht des UBA ist dort kostenlos als PDF abrufbar unter diesem Link [2].

Nachhaltige Beschaffung am 15.11. im Beschaffungsamt

In diesem Zusammenhang sei noch einmal auf unsere Tagesveranstaltung “Der schöne Schein der Nachhaltigkeit” am 15.11. in Bonn in Kooperation mit dem Beschaffungsamt des BMI hingewiesen. U.a. referiert RDirin Dr. Evelyn Hagenah, Leiterin der Abteilung Nachhaltige Produkte und Konsummuster, Kommunale Abfallwirtschaft im Umweltbundesamt, zum Thema „Vertrauen auf das »Siegel« – Kennzeichnung von Produkten und ihre Bedeutung für die umweltfteundliche Beschaffung“.

Hier geht es zum ausführlichen Programm und zur Anmeldung [3]

dvnwlogoThema im Deutschen Vergabenetzwerk (DVNW) diskutieren [4].

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