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Reform des WTO-Übereinkommens zum Beschaffungswesen: Zugang zu Beschaffungsmärkten im Ausland ausgeweitet

Unmittelbar vor Beginn der 8. WTO-Ministerkonferenz in Genf ist nach 14 Jahren Verhandlungen ein Durchbruch gelungen. Die zuständigen Minister haben eine umfassende Reform des Übereinkommens über öffentliche Beschaffungen(„Government Procurement Agreement“) beschlossen. Insbesondere werden damit die Marktzugangsmöglichkeiten zu den Beschaffungsmärkten im Ausland deutlich ausgeweitet.

Die Konferenz

Die 8. WTO-Ministerkonferenz findet vom 14. bis zum 17. Dezember 2011 in Genf statt. Sie wird den Beitritt Russlands am 16. Dezember und den Beitritt Montenegros und Samoas am 17. Dezember befürworten. Am 16. Dezember wird die EU bilaterale Vereinbarungen mit Russland und mit der Demokratischen Volksrepublik Laos unterzeichnen, deren Beitritt zur WTO 2012 Wirklichkeit werden könnte.

WTO-Übereinkommen zum Beschaffungswesen

Das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen ist ein Abkommen unter dem Dach der Welthandelsorganisation (WTO). Neben der EU und ihren Mitgliedstaaten sind Vertragsparteien so wichtige Handelspartner wie die USA, Japan, Korea oder die Schweiz. Es trat Anfang 1996 in Kraft. Die Vertragsparteien gewähren sich damit Zugang zu ihren Beschaffungsmärkten, allerdings nicht generell, sondern nur für definierte Teilbereiche.

Die Reform

Mit der nun vereinbarten Reform werden die Marktzugangsmöglichkeiten zu öffentlichen Aufträgen deutlich ausgeweitet. So stehen zum Beispiel Unternehmen aus der EU und Deutschland in Zukunft auch öffentliche Aufträge der kanadischen Provinzen und Territorien offen. Gleiches gilt für zahlreiche zusätzliche öffentliche Auftraggeber in Korea, Israel und anderen Staaten. Baudienstleistungen werden nunmehr von allen Vertragsparteien erfasst. Dies eröffnet eine Fülle von neuen Marktchancen gerade auch für deutsche Unternehmen.

Deutschland ist auf der WTO-Ministerkonferenz durch den Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, Jochen Homann, vertreten. Dieser erklärte dazu in einer aktuellen Pressemitteilung:

“Mehr Marktöffnung im öffentlichen Beschaffungswesen ist ein richtiger Schritt. Deutsche Unternehmen sind stark auf den Weltmärkten. Wenn sie die Chance haben, auch bei öffentlichen Beschaffungsaufträgen rund um den Globus mit bieten zu können, werden ihre Marktchancen weiter verbessert. In der EU sind die Beschaffungsmärkte seit vielen Jahren offen. In anderen Teilen der Welt werden öffentliche Aufträge vielfach nur an heimische Firmen vergeben. Das WTO-Übereinkommen zum Beschaffungswesen hat ab 1996 die Beschaffungsmärkte in den beteiligten Staaten teilweise liberalisiert. Mit der heute beschlossenen Reform werden die Marktzugangsmöglichkeiten spürbar ausgeweitet. Das zeigt: Gerade in schwierigen Zeiten ist Marktöffnung wichtig – und möglich! Die WTO hat dies heute wieder unter Beweis gestellt. Auf der Zielgeraden haben auch die USA und Japan einer weiteren Marktöffnung zugestimmt. Zwar hätte ich mir noch mehr gewünscht. Ich freue mich aber im Interesse der deutschen und europäischen Unternehmen, dass heute zumindest ein wichtiger Schritt nach vorne gemacht wurde. Das ist auch Voraussetzung für den Beitritt wichtiger Handelspartner wie China zum Abkommen.“

Weiterführende Informationen zur WTO finden Sie hier [1].

Quelle: BMWi

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