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EU-Kommission mahnt Deutschland zur Umsetzung der Richtlinie Verteidigung und Sicherheit

Das Europäische Parlament (EP) hatte am 16. Dezember 2008 eine neue EU-Richtlinie zur Vergabe öffentlicher Aufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit (2009/81/EG) verabschiedet. Bis zum 21. August 2011 hatten die Mitgliedsstaaten Zeit, diese in nationales Recht umzusetzen. In Deutschland war die Umsetzung bislang noch nicht möglich. Heute hat die EU-Kommission offenbar die Geduld verloren.

Um bis zu einer Umsetzung der Richtlinie „richtlinienkonforme Auftragsvergaben zu gewährleisten“, hat das BMWi für die Vergabe von Dienst- und Lieferleistungen ein vorläufiges Rundschreiben (IB6-260004) und das BMVBS einen Erlass für die Vergabe von Bauaufträgen (B15-8162.2/3) veröffentlich [1].

Nun fordert die EU-Kommission mit einer sog. “mit Gründen versehenen Stellungnahme”, der zweiten Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens nach Artikel 226 EG-Vertrag, von der Bundesregierung die Umsetzung ein. Erhält die Kommission nicht binnen zwei Monaten eine zufriedenstellende Antwort, kann sie den EuGH anrufen und die Verhängung von Strafgeldern beantragen.

Neben Deutschland sind auch die Niederlande ihrer Umsetzungsverpflichtung noch nicht nachgekommen. Diese erhielten daher ebenfalls eine förmliche Aufforderung von der Kommission.

Achtung: Neue Meldeformulare

Im Amtsblatt L 222 hat die EU-Kommission am 27.08.2011 die mit der Umsetzung der Richtlinie einhergehenden notwendigen Meldeformulare für die öffentlichen Auftraggeber festgelegt. Bereits seit dem 16.09.2011 sind entsprechende Veröffentlichungen, die unter die Richtlinie 2009/81/EG fallen, auf der Grundlage dieser Meldeformulare durchzuführen. Sie finden die neuen Formulare in der Sammlung von “Standardformularen für das öffentliche Auftragswesen” [2] auf SIMAP.

Hintergrund

Die Richtlinie ist Teil des sog. “Defence Package”, das auf die Schaffung eines europäischen Markts für Verteidigungsgüter zielt. Bislang haben die Mitgliedssaaten regelmäßig unter Berufung auf 346 Abs. 1 b des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) – ehemals Art. 296 des EG-Vertrages – solche Güter und Dienstleistungen unter dem Deckmantel nationaler Sicherheitsinteressen nicht europaweit ausgeschrieben, sondern im Inland vergeben. Die neue Richtlinie soll für eine Öffnung dieses Marktes und für mehr Transparenz und Wettbewerb bei der Auftragsvergabe sorgen.

dvnwlogoThema im Deutschen Vergabenetzwerk (DVNW) diskutieren [3].

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