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Auch SPD-Bundestagsfraktion gegen EU-Richtlinie zur Konzessionsvergabe: „Kern der öffentlichen Daseinsvorsorge betroffen!“

Nach den GRÜNEN [1] lehnt auch die SPD-Bundestagsfraktion den Richtlinienvorschlag der EU-Kommission zur Konzessionsvergabe ab. An der kommunalen Selbstverwaltung bei Wasserversorgung, Abwasserentsorgung, Rettungsdiensten und weiteren Bereichen sollen keine Änderungen vorgenommen werden, so die Fraktion.

Die SPD-Fraktion verlangt in einem Antrag (17/8761 [2]), der Bundestag möge feststellen, dass ein EU-Richtlinienvorschlag mit dem Ziel einer Ausschreibung dieser Leistungen die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit verletzt:

„Da Dienstleistungskonzessionen bisher aufgrund der EU-Rechtslage vom Anwendungsbereich des Vergaberechts ausgenommen sind und etwaige Wettbewerbsstörungen bei Dienstleistungskonzessionen nicht nachgewiesen werden, fordert der Deutsche Bundestag, keine Änderungen der kommunalen Selbstverwaltung im Bereich von Dienstleistungskonzessionen zuzulassen“.

Deutsches Vergabenetzwerk [3]

Kern der öffentlichen Daseinsvorsorge

Gerade die Wasserversorgung sei in Deutschland ein „Kern der öffentlichen Daseinsvorsorge“, erinnert die SPD-Fraktion. Die Entscheidung über die Organisation der Trinkwasserversorgung obliege allein den Kommunen. Die bestehenden Strukturen seien gewachsen und leistungsstark. Die Qualität des Trinkwassers sei sehr hoch. Falls der Betrieb von Rettungsdiensten ausgeschrieben werden müsste, erwartet die SPD-Fraktion ein Ende des stark verbreiteten ehrenamtlichen Wirkens und stellt fest: „Eine kommerzielle Ausrichtung dieser Dienste wäre für die innere Sicherheit mit deutlichen Qualitätseinbußen verbunden.“ Es sei nicht ersichtlich, welche Vorteile sich für Verbraucher durch die europaweite Ausschreibungspflicht ergeben würden.

Die Fraktion erinnert an einen einstimmigen Beschluss des Wirtschaftsausschusses des Deutschen Bundestages gegen eine EU-Richtlinie zu Dienstleistungskonzessionen. Auch in einem Brief an den EU-Kommissar Michel Barnier habe sich der Ausschuss einmütig dafür ausgesprochen, „dass diese Rechtssetzungsinitiative kein Regelungstatbestand der Europäischen Union sein sollte“.

Quelle: Deutscher Bundestag, Parlamentskorrespondenz

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