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Neue EU-Schwellenwerte ab morgen in Kraft

Heute, am 21.03.2012, wurde die “Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge” im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit treten die neuen EU-Schwellenwerte morgen in Kraft.

Die EU-Kommission hatte durch die “VERORDNUNG (EU) Nr. 1251/2011 DER KOMMISSION vom 30. November 2011” die EU-Schwellenwerte, ab denen ein öffentlicher Auftrag EU-weit auszuschreiben ist, zum 01.01.2012 neu festgesetzt. Zwar gelten im Gegensatz zu EU-Richtlinien die EU-Verordnungen auch ohne Umsetzung durch den nationalen Gesetzgeber unmittelbar in den Mitgliedsstaaten, gleichwohl in diesem Fall nicht in Deutschland, da die bis dato niedrigeren deutschen Werte eine zulässige strengere Umsetzung darstellen. Die EU-Vorgaben setzen nämlich nur Mindeststandards.

Deutsches Vergabenetzwerk [1]Anders sah die Situation für die Sektorenauftraggeber aus, da § 1 Abs. 2 SektVO eine dynamische Verweisung auf die EU-Verordnung enthält und somit die neuen Schwellenwerte bereits ab dem 01.01.2012 galten. Für alle anderen Auftraggeber gelten ab morgen, dem 22.03.2012, dem Tag nach der Veröffentlichung der ÄnderungsVO im Bundesgesetzblatt, die neuen EU-Schwellenwerte:

• Für Bauaufträge: 5.000.000 EUR
• Für Liefer- und Dienstleistungsaufträge: 200.000 EUR
• Für Liefer- und Dienstleistungsaufträge bei Sektorenauftraggebern: 400.000 EUR
• Für Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Geltungsbereich der Verteidigungs- und Sicherheitsvergaberichtlinie: 400.000 EUR
• Für Liefer- und Dienstleistungsaufträge bei Obersten oder Oberen Bundesbehörden sowie vergleichbaren Bundeseinrichtungen: 130.000 EUR

Beachten Sie dazu auch die Informationen im Deutschen Vergabenetzwerk (DVNW) – die Mitgliedschaft ist kostenlos [1].

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