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Fass ohne Boden: Höhe weiterer öffentlicher Mittel für den Bau des neuen Berliner Flughafens unbekannt

Die FAZ spricht [1] anläßlich der erneut verschobenen Eröffnung des neuen Hauptstadtflughafens Berlin Brandenburg (BER) von einem „Debakel“. Ursprünglich sollte dieser am 3. Juni eröffnet werden, aktueller Termin ist Oktober 2013 – frühestens. Gesellschafter der Flughafengesellschaft sind die Länder Berlin und Brandenburg sowie mit 26 % der Bund. Daher will die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (17/10339 [2]) mit dem Titel „Aufklärung der Verantwortlichkeiten und Kostenrisiken durch die verschobene Eröffnung des Berliner Flughafens“ von der Bundesregierung wissen, welche Kosten noch auf den Steuerzahler zukommen.

Offizieller Grund für die bisherige Verschiebung ist die nicht funktionstüchtige Brandschutzanlage, offenbar liegen aber weitaus mehr Mängel vor. Die GRÜNEN gehen in ihrer Anfrage von einer „Kostenexplosion in Höhe von 1,2 Mrd. Euro“ aus. Laut Sachstandsberichts der Flughafengesellschaft vom 25. Juni 2012 bestehe ein zusätzlicher Kapitalbedarf in Höhe von 586 Mio. Euro. Hinzu kämen 591 Mio. Euro für nicht einkalkulierte Schallschutz- und Erstattungsmaßnahmen in den Lärmschutzbereichen.

Erwartet weden zudem erhebliche Schadensersatzforderungten wegen der verspäteten Inbetriebnahme. Hierzu „liegen bislang nur einige konkret bezifferte Schadensersatzforderungen von Unternehmen vor“, so die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/10518 [3]). Sofern die Ansprüche begründet seien, würden diese auch beglichen.

Interessant auch die Frage, ob die Bundesregierung erwartet, dass die EU-Kommission ein Beihilfeverfahren einleiten wird, sollte es zu einer zusätzlichen finanziellen Unterstützung des Bundes, des Bundeslandes Berlin und/oder des Bundeslandes Brandenburg kommen, falls die Finanzmittel durch die Verzögerung der Fertigstellung des Flughafens BER aufgebraucht sein sollten. Eine konkrete Antwort bleibt man hier schuldig.

Eindeutig aber: „Es ist derzeit noch nicht absehbar, in welchem Umfang Bedarf an weiteren öffentlichen Mitteln besteht und in welcher Form ggf. Unterstützung gewährt wird.“

Deutsches Vergabenetzwerk [4]

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