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Bundestag: Bündnis 90/Die Grünen fordert Einrichtung eines bundesweiten Registers über unzuverlässige Unternehmen

Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen fordert die Einrichtung eines bundesweiten Registers über unzuverlässige Unternehmen. Zu diesem Zweck hat sie den Entwurf eines Korruptionsregister-Gesetzes (17/11415) in den Bundestag eingebracht.

Das Korruptionsregister soll beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingerichtet werden. Es dient dazu “Daten über unzuverlässige Unternehmer, Unternehmen und für diese handelnde Personen zu beschaffen, zur Abfrage bereit zu halten und an öffentliche Auftraggeber zu übermitteln.”

Öffentliche Auftraggeber von Bund, Ländern und Kommunen sollen nach dem Willen der Fraktion “Auffälligkeiten melden sowie dort eine etwaige Notierung von Bietern bei ihren öffentlichen Auftragsvergaben erfragen”. Dabei werden Daten jedoch nur “erhoben über Straftaten und Verstöße (Verfehlungen) von erheblicher Bedeutung im Rahmen von wirtschaftlicher Betätigung”, und auch nur dann, “wenn keine vernünftigen Zweifel bestehen an der Täterschaft”.

Relevant ab 25.000 Euro

Nach Art. 1 § 6 des Gesetzentwurfs sollen öffentliche Auftraggeber vor Vergabe eines Auftrages oder mehrerer zusammenhängender Aufträge mit einem Volumen von insgesamt mehr als 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer verpflichtet werden, beim Korruptionsregister anzufragen, ob die Bieter bzw. Bewerber oder eine für sie gegenwärtig oder früher handelnde Person dort gespeichert sind. Dabei sind öffentlichen Auftraggeber “berechtigt und gehalten, die Anfragen auch auf etwaige Nachunternehmerinnen und Nachunternehmer zu erstrecken”.

Den vollständigen Gesetzentwurf finden Sie hier [1].

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