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Berlin: Neuer Handlungsleitfaden zur Verwaltungsvorschrift „Umwelt und Beschaffung“ (VwVBU)

Die Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Referat IX B, hat mit fachlicher Unterstützung der Berliner Energieagentur einen Handlungsleitfaden veröffentlicht, der auf über 40 Seiten praxistaugliche Hilfestellung zur neuen Verwaltungsvorschrift „Beschaffung und Umwelt” (VwVBU) gibt.

Zu Jahresbeginn ist in Berlin die neue Verwaltungsvorschrift „Beschaffung und Umwelt” (VwVBU) in Kraft getreten (dazu unser ausführlicher Beitrag von RAin Dr. Rut Herten-Koch [1]). Grundlage ist die in § 7 des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes enthaltene Ermächtigung zur Konkretisierung der gesetzlichen Verpflichtung des öffentlichen Auftraggebers, bei der Vergabe von Aufträgen ökologische Kriterien zu berücksichtigen. Allerdings erst ab 10.000 EUR, weshalb Umweltverbände und Opposition die neue Vorschrift kritisieren. Sie gilt für Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträge. , vom rechtlichen Rahmen über die Umsetzung der ein-zelnen Vorschriften bis zur Berechnung von Lebenszykluskosten. Sie finden den Leitfaden u.a. im Mitgliederbereich des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) [2].

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