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EU-Kommission: Aufforderung an Österreich zur Beachtung der Vergaberichtlinien

EUDie EU-Kommission hat Österreich aufgefordert, in einer öffentlichen Ausschreibung zur Lieferung von Waren an österreichische Ministerien für rasche und wirksame Rechtsbehelfe zu sorgen und die Wahrung der Grundsätze der Nichtdiskriminierung und der Transparenz zu gewährleisten.

Österreich habe gegen den Grundsatz der wirksamen Nachprüfung (RL 89/665/EWG in der durch RL 2007/66/EG geänderten Fassung) verstoßen, indem es ein Verfahren zur öffentlichen Auftragsvergabe fortführte, obwohl die nationale Nachprüfungsstelle Bestimmungen der Leistungsbeschreibung für diskriminierend und damit nichtig erklärte. Nach Auffassung der Kommission verletze das Land außerdem den Grundsatz der Transparenz nach der RL 2004/18/EG über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge.

Die Aufforderung der Kommission ergeht in Form einer mit Gründen versehenen Stellungnahme, der zweiten Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens nach Artikel 226 EG-Vertrag. Erhält die Kommission binnen zwei Monaten keine zufriedenstellende Antwort, welche Maßnahmen Österreich zur Beseitigung des Zustands ergreift, kann sie den EuGH anrufen.

dvnwlogoThema im Deutschen Vergabenetzwerk (DVNW) diskutieren [1].

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