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Schleswig-Holstein verabschiedet Tariftreue- und Vergabegesetz – Protest der Bauwirtschaft

Die Landesregierung Schleswig-Holstein hat am 25. April das heftig kritisierte Tariftreue- und Vergabegesetz verabschiedet. „Wider besseren Willens wird aus ideologischen Gründen ein Bürokratievermehrungsgesetz abgesegnet, das einen Schlag ins Gesicht aller Bauunternehmer im Land darstellt. Und Baukosten unnötig und spürbar verteuern wird“, sagt der Hauptgeschäftsführer des Baugewerbeverbandes Schleswig-Holstein, Georg Schareck, nach der Landtagsentscheidung.

150 Seiten Vorschriften, 22 Verordnungsparagraphen und 46 Seiten Normen für Aufträge ab dem ersten Euro werden Fehler provozieren mit Zwangskonsequenzen wie Vertragsstrafen, Verlust des Auftrages oder Ausschluss von Vergabeverfahren, so der Baugewerbeverbandes Schleswig-Holstein. „Wir sind Bauunternehmer und haben bei im Schnitt zehn Mitarbeitern keine Verwaltungsjuristen an Bord, die diese Kriminalisierung verhindern”,  so Schareck. Es sei nicht nachvollziehbar, warum dieses Gesetz schleswig-holsteinische Betriebe benachteilige und damit diskriminiere, da für ausländische Anbieter das Gesetz nicht gelte. „In Dänemark klatschen die Bauunternehmer begeistert Beifall und reiben sich die Hände. Denn die können sich die Mehrkosten sparen”, so Schareck.

Die Vorschläge der Bauwirtschaft zur Entschärfung von zahlreichen weiteren Vorschriften wie die Nachweise zu Frauenquoten, Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Einhaltung von Arbeitsschutznormen für die verwendeten Produkte etc. seien noch nicht einmal ansatzweise aufgenommen, sondern sogar noch verschärft worden. „Dabei erfüllen wir doch den Lieblingswunsch der Landesregierung und zahlen verbindlich Mindestlöhne“, so Schareck.

Der Verband prüft rechtliche Schritte gegen das neue Gesetz.

Quelle: Baugewerbeverband Schleswig-Holstein

dvnwlogoThema im Deutschen Vergabenetzwerk (DVNW) diskutieren [1].

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