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Kartellrechtskonforme Konzessionsvergabe bei Brandmeldeanlagen – Bundeskartellamt beendet Musterverfahren nach Zusage der Stadt Düsseldorf

Das Bundeskartellamt hat ein Musterverfahren zur Ausschreibung, Errichtung und Betrieb von Alarmübertragungsanlagen für Brandmeldeanlagen beendet. Die Behörde hatte den entsprechenden Konzessionsvertrag zwischen der Stadt Düsseldorf und Siemens geprüft und wettbewerbsbeschränkende Wirkungen festgestellt.

Nun wird die Stadt den Vertrag neu ausschreiben. Den Betrieb kommunaler Alarmübertragungsanlagen für Brandmeldungen übertragen Kommunen üblicherweise mittels Konzessionsvertrag auf ein Unternehmen. Bundesweit haben Siemens und Bosch die meisten Konzessionen inne. “Mit unserer Entscheidung wird der Markt zur Einrichtung und zum Betrieb von Alarmübertragungsanlagen für Dritte geöffnet”, so Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes.

In diesem neuen Vertrag wird die Stadt Düsseldorf gemäß ihrer Zusage Vorgaben machen, die nicht nur dem Konzessionär, der die Ausschreibung gewinnt, sondern auch dritten Unternehmen die Möglichkeit eröffnet, in Düsseldorf in diesem Bereich aktiv zu sein.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes:

„Wir haben in den letzten Jahren viele Beschwerden aus dem gesamten Bundesgebiet über die Vergabe und den Betrieb kommunaler Alarmübertragungsanlagen erhalten. Konzessionsverträge zum Betrieb der Anlagen wurden vielfach nicht ausgeschrieben. Der Inhaber der Konzession hatte das exklusive Recht zum Betrieb der Alarmübertragungsanlagen – und das oft über eine Laufzeit von mehr als 10 Jahren. Wettbewerb durch Dritte war so unmöglich. Mit unserer Entscheidung wird der Markt zur Einrichtung und zum Betrieb von Alarmübertragungsanlagen für Dritte geöffnet. Wir gehen davon aus, dass sich andere Kommunen künftig an den Maßstäben dieses Musterverfahrens orientieren und dem Beispiel der Stadt Düsseldorf folgen werden. Hiervon können Immobilienbesitzer mit einer Brandmeldeanlage profitieren.“

Typische, kartellrechtlich bedenkliche Merkmale

Den Betrieb kommunaler Alarmübertragungsanlagen für Brandmeldungen übertragen die Kommunen üblicherweise mittels Konzessionsvertrag auf ein privates Unternehmen. Bundesweit haben gegenwärtig Siemens und Bosch die meisten Konzessionen inne. Der Konzessionsvertrag der Stadt Düsseldorf weist die typischen, kartellrechtlich bedenklichen Merkmale auf, die eine Vielzahl von Konzessionsverträgen in Deutschland kennzeichnen: Exklusiver Betrieb der Anlagen durch den Konzessionär, eine Laufzeit von mindestens zehn Jahren mit automatischer Verlängerung, Einbeziehung sämtlicher Teilleistungen für Einrichtung und Betrieb der Alarmübertragungsanlage.

Deutsches Vergabenetzwerk [1]Anmerkung

Das nun in den Verpflichtungszusagen vorgesehene Konzessionsmodell sieht demgegenüber keine exklusive Konzessionierung über sämtliche Einzelleistungen der Alarmübertragung mehr vor. Gerade der wirtschaftlich bedeutsame Teil dieses Marktes, nämlich der Betrieb der dezentralen Übertragungseinheiten wird für den Wettbewerb geöffnet. Die in Düsseldorf zum Betrieb einer Brandmeldeanlage verpflichteten Immobilienbesitzer können ab 2015 für die Übertragung von Brandmeldungen nicht nur den Konzessionär, sondern auch dritte Anbieter ihrer Wahl beauftragen.

Das Bundeskartellamt hat die von der Stadt Düsseldorf angebotene Verpflichtungszusage für bindend erklärt. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Quelle: Bundeskartellamt

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