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Keine Änderung bei Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur

Die Bundesregierung muss nicht jährlich zusätzlich zwei Milliarden Euro für die Verkehrsinfrastruktur zur Verfügung stellen. Einen entsprechenden Antrag der SPD-Fraktion (17/13191 [1]) mit dieser Forderung lehnte der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung am Mittwochmorgen mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP ab. Die SPD stimmte zu; die beiden anderen Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich.

Die SPD forderte in ihrem Antrag zudem von der Regierung ein Programm zur Sanierung der Bundesautobahnen mit Schwerpunkt Autobahnbrücken und eine verbesserte Finanzausstattung für den Erhalt der Schienenwege im Rahmen der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung Schiene. Weiter sollte sie die Instandsetzung der „überalterten“ Schleusen an Flüssen und Kanälen mit hoher Netzbedeutung zügig angehen. Schließlich sollte die Regierung unverzüglich Planungen auf den Weg zu bringen, um die Kapazität des Schienennetzes für den Güterverkehr bis 2030 zu verdoppeln und gleichzeitig mehr Kapazitäten für den Schienenpersonenverkehr zu schaffen.

Die Sprecher der Koalition wiesen darauf hin, dass trotz der notwendigen Haushaltskonsolidierung die meisten Forderungen des SPD-Antrages bereits erfüllt seien. Der Antrag biete wenig neues. Die Linke und die Grünen begründeten ihre Enthaltung vor allem damit, dass nicht aufgeführt sei, welche Projekte Vorrang haben sollten.

Quelle: Bundestag

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