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Korruptionsregistergesetz: Beratungen vertagt auf Sankt Nimmerleinstag

Der Wirtschaftsausschuss des Bundestages hat in seiner allerletzten Sitzung mit seiner schwarz-gelben Mehrheit die Beratung des Gesetzentwurfs für ein zentrales Register über korruptive und unzuverlässige Unternehmen (Korruptionsregistergesetz) zum inzwischen fünften Mal vertagt. Der Gesetzentwurf verfällt daher aufgrund des Endes der Legislaturperiode.

Die Fraktion von Bündnis 90/ Die Grünen hatte den “Entwurf eines Gesetzes zur Einrichtung eines Registers über unzuverlässige Unternehmen (Korruptionsregister-Gesetz [1])” eingebracht. Union und FDP hatten im April 2013 in den zwei mitberatenden Bundestagsausschüssen mit ihrer Mehrheit den Gesetzentwurf  abgelehnt, nicht jedoch im federführenden Wirtschaftsausschuss.

Die Fraktion von Bündnis 90/ Die Grünen beantragte nun, dass der Vorsitzende des Wirtschaftsausschusses Hinsken (CSU) im Plenum des Bundestages rechtfertigen muss, warum er den Gesetzentwurf nicht ,,alsbald” fertig beraten ließ.

Siehe dazu auch das Vergabeblog-Interview mit dem Initiator Hans-Christian Ströbele [2].

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