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Neue EVB-IT Erstellung verabschiedet

ITKVertreter der öffentlichen Hand unter Führung des Bundesinnenministeriums und Vertreter des Hightech-Verbands BITKOM haben sich auf neue Bedingungen für den Einkauf von Informationstechnologie verständigt. Mit den neuen „EVB-IT Erstellung“ (EVB-IT: „Ergänzende Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen“) steht nunmehr ein weiterer Mustervertrag zur Vergabe öffentlicher Aufträge zur Verfügung. Dieser richtet sich speziell an die Erstellung von Individualsoftware und Anpassung von Standardsoftware.

Hierzu erklären die IT-Beauftragte der Bundesregierung, Staatssekretärin Cornelia Rogall-Grothe, und der Präsident des BITKOM, Prof. Dieter Kempf:

„Das neue Vertragsmuster betrifft ein sehr bedeutendes Marktsegment. Der Einsatz dieses speziellen Mustervertrages wird die öffentliche Hand und die Wirtschaft bei der Vergabe von Aufträgen zur Erstellung von Individualsoftware und Anpassung von Standardsoftware weiter entlasten. Wir wünschen den neuen „EVB-IT Erstellung“ eine hohe Akzeptanz in der öffentlichen Hand und der IT-Wirtschaft. Wie bisher können beide Seiten darauf vertrauen, dass es sich um ausgewogene und praxistaugliche Bedingungen handelt.“

Grundsätzlich konnte das Beschaffungsszenario der Softwareerstellung und Anpassung bislang auch mit den „EVB-IT System“ abgebildet werden. Jenes Vertragswerk ist jedoch sehr umfassend, da es für die Beschaffung von komplexen IT-Systemen konzipiert wurde. Demgegenüber fallen die neuen „EVB-IT Erstellung“ deutlich kürzer aus, konzentrieren sich auf Softwareerstellung und Anpassungsleistungen und sind dadurch – für Beschaffer wie IT-Wirtschaft – besser handhabbar.Deutsches Vergabenetzwerk [1]Die Rahmenbedingungen für den Einkauf von IT-Leistungen werden seit vielen Jahren durch die öffentliche Hand fortentwickelt und mit dem BITKOM abgestimmt. Angesichts der Summen, die die öffentliche Hand in Informationstechnik und deren sichere Anwendung investiert, kommt diesen Einkaufsbedingungen erhebliche Bedeutung zu. EVB-IT Vertragsmuster sind bei Beschaffungen durch die Bundesbehörden verbindlich anzuwenden. Auch Länder und Kommunen wenden sie überwiegend an.

Die Mustervertragstexte sind auf der Webseite der IT-Beauftragten der Bundesregierung [2] kostenlos abrufbar.

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