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Erhaltungsbedarf von 2,26 Milliarden Euro/Jahr für Straßen des Bundes, Finanzierungsbedarf für Bundesfernstraßenprojekte von 51,7 Milliarden

Die Erhaltungsprognose für den Bundesverkehrswegeplan 2003 hat im Ergebnis einen Erhaltungsbedarf von jährlich 2,26 Milliarden Euro für die Jahre 2001 bis 2015 ermittelt, um den Substanzzustand der Bundesautobahnen zum Ausgangszustand 2000 leicht zu verbessern und den Ausgangszustand für die Bundesstraßen bis 2015 wieder zu erreichen. Den Finanzierungsbedarf ab 2013 für alle Bundesfernstraßenprojekte des „Vordringlichen Bedarfs (Projekte mit uneingeschränktem Planungsauftrag)“ und des „weiteren Bedarfs mit Planungsrecht“ beziffert die Bundesregierung auf insgesamt 51,7 Milliarden Euro.

Erhaltung

In den Jahren 2001 bis 2004 seien durchschnittlich nur knapp 1,5 Milliarden Euro in die Erhaltung der Bundesfernstraßen investiert worden. In den Jahren 2005 bis 2008 seien die Mittel dann auf durchschnittlich zwei Milliarden Euro jährlich erhöht worden. In den Jahren 2009 bis 2012 seien jeweils etwas mehr als 2,6 Milliarden Euro investiert worden. Der Erhaltungsbedarf der Bundesfernstraßen nach 2016 werde im Rahmen der Bundesverkehrswegeplanung auf Grundlage einer aktuellen Datenbasis neu prognostiziert werden, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/14398 [1]) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Ausbau

In diesem Jahr sind für Bundesfernstraßenprojekte des vordringlichen Bedarfs außerhalb von Sonderfinanzierungen 1,27 Milliarden Euro bereitgestellt. Für das kommende Jahr seien 700 Millionen Euro dafür vorgesehen. Für die Erhaltung der Bundesfernstraßen stehen den Bundesländern in diesem Jahr 2,53 Milliarden Euro zur Verfügung, im kommenden Jahr sollen dies 2,28 Milliarden Euro sein. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/14390 [2]) auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion (17/14269).

Quelle: Bundestag

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