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Schleswig-Holstein: Tariftreue- und Vergabegesetz (TTG) in Kraft – Mindestlohn von 9,18 EUR

Am 1. August trat in Schleswig-Holstein das neue Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein – TTG) in Kraft. Es ist für alle Vergabeverfahren anzuwenden, die nach diesem Datum begonnen werden.

Das TTG enthält Vorgaben, die von den Vergabestellen des Landes, der Kommunen und sonstigen öffentlichen Auftraggebern in Schleswig-Holstein bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen zu beachten sind. Im Hinblick auf eine nachhaltige öffentliche Beschaffung sollen insbesondere ökologische und soziale Aspekte verstärkt Berücksichtigung finden.

Mindestlohn von 9,18 EUR

Zudem bestimmt das Gesetz, dass öffentliche Aufträge nur noch an Unternehmen vergeben werden dürfen, die Ihre Mitarbeiter tarifgerecht entlohnen oder bei fehlendem Tarifvertrag einen Mindestlohn von 9,18 EUR brutto pro Stunde für die Auftragserfüllung zahlen.

Direktlinks zu allen relevanten Dokumenten (bereitgestellt vom Wirtschaftsministerium Schleswig-Holstein)

Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein (TTG) [1]

Anwendungshinweise und Erläuterungen zum Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein (TTG) [2]

Formblatt 1 – Verpflichtungserklärung für Aufträge bis 15.000,- Euro [3]

Formblatt 2 – Verpflichtungserklärung für Aufträge ab 15.000,- Euro [4]

Formblatt 3 – Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§18 TTG) [5]

Landesverordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Schleswig-Holsteinische Landesverordnung – SHVgVO) vom 3. November 2005 [6]

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