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Stoffpreisgleitklauseln in Bauverträgen

Nachdem die Erlasse für die Stoffpreisgleitklauseln für den Einsatz von Stahl in Bauverträgen des Bundes über 2011 nicht verlängert wurden, sind jetzt durch den Austausch des Formblattes 225 und die Einführung der Richtlinie zum Formblatt 225 des Vergabe- und Vertragshandbuches für Bauleistungen (VHB) neue Regelungen beim Abschluss längerfristiger Verträge über Bauleistungen des Bundeshochbaus zu beachten. Nähere Informationen enthält das Rundschreiben des Bundesministeriums für Bau, Verkehr und Stadtentwicklung (BMVBS) vom 23. Juli 2013 hier [1]. (Quelle: HK Hamburg)

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