Im Zusammenhang mit der Neuvergabe von Konzessionen für Gas- und Stromnetze ist keine steigende Zahl von gerichtlichen Auseinandersetzungen zu verzeichnen. Dies teilt die Bundesregierung in einer Antwort (17/14630 [1]) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/14438 [2]) mit.