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Abermals Änderung der EU-Schwellenwerte zum 1.1.2014

Die EU-Kommission, Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen, hat einen Verordnungsentwurf zur Änderung der anwendbaren Schwellenwerte der Richtlinien 2004/17/EG, 2004/18/EG und 2009/18/EG verabschiedet.

Unbenannt

Die Kommission fordert nunmehr die Mitglieder des beratenden Ausschusses für das öffentliche Auftragswesen auf, ihr bis zum 21.10.2013 ihre Stellungnahmen dazu zu übermitteln. Darin begründet die Kommission die kurze Frist damit, “die Verordnung unter Berücksichtigung der weiteren verfahrenstechnisch notwendigen Schritte, insbesondere des Einsichtsrechts des Europäischen Parlaments, vor dem 1. Januar 2014, wenn die Schwellenwerte in Kraft treten müssen, verabschieden zu können“.

Den Verordnungsentwurf der Kommission zur Änderung der anwendbaren Schwellenwerte der Richtlinien 2004/17/EG, 2004/18/EG und 2009/18/EG finden Sie im Mitgliederbereich des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) [1]. Die Mitgliedschaft ist kostenlos.

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