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Berücksichtigung von Erfahrungen mit Bietern bei Neuvergabe – Klage der EU-Kommission gegen Polen vor dem EuGH

EUDie EU-Kommission hat beschlossen, Polen wegen der nicht ordnungsgemäßen Umsetzung der Richtlinie 2004/18/EG über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge beim Gerichtshof der EU zu verklagen. Nach derzeitiger polnischer Rechtslage können Bieter ausgeschlossen werden, wenn sie durch die unsachgemäße Ausführung eines früheren Auftrags Schäden verursacht haben.

Nach Auffassung der Kommission können die Bestimmungen des polnischen Gesetzes über das öffentliche Auftragswesen den Zugang zu Beschaffungsmärkten erheblich behindern. Nach diesen Bestimmungen sind Wirtschaftsteilnehmer vom Ausschreibungsverfahren ausgeschlossen, wenn sie durch die unsachgemäße Ausführung eines früheren Auftrags Schäden verursacht haben oder wenn ein öffentlicher Auftraggeber aufgrund von Umständen, die dem betreffenden Wirtschaftsteilnehmer zuzuschreiben waren, einen früheren Auftrag vorzeitig gekündigt hat. Dieser automatische Ausschluss gilt auch in Fällen, in denen der Wirtschaftsteilnehmer weder vorsätzlich noch fahrlässig gehandelt hat.

Diese mit der fachlichen Eignung des Wirtschaftsteilnehmers zusammenhängenden Ausschlussgründe sind nicht in der erschöpfenden Liste solcher Gründe in der Richtlinie 2004/18/EG enthalten und können nach Auffassung der Kommission zu einer diskriminierenden Behandlung führen. Deshalb ist die Kommission der Auffassung, dass Polen gegen die EU-Vorschriften über das öffentliche Beschaffungswesen verstößt.

Die Kommission richtete im September 2012 eine mit Gründen versehe Stellungnahme (zweite Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens) an die polnischen Behörden. Im Dezember 2012 erließ der Gerichtshof der EU ein Urteil in einem ähnlichen Fall (C-465/11 [1]), in dem der genannte Standpunkt der Kommission bestätigt wurde. Dennoch haben die polnischen Behörden bis heute keine entsprechenden legislativen Maßnahmen ergriffen.

(Quelle: EU-Kommission)

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