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BRH empfiehlt Entlastung für 2012

Der Bundesrechnungshof (BRH) hat keine für die Entlastung der Bundesregierung wesentlichen Abweichungen zwischen den in den Rechnungen und in den Büchern aufgeführten Beträgen im Haushaltsjahr 2012 festgestellt. Dies geht aus den Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2013 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes (einschließlich der Feststellungen zur Jahresrechnung 2012) hervor, die der BRH als Unterrichtung (18/111 [1]) vorgelegt hat.

Im Haushaltsvollzug hätten die Gesamtausgaben mit 306,8 Milliarden Euro um 4,8 Milliarden Euro unter dem Soll gelegen, heißt es weiter. Die Einnahmen (ohne Nettokreditaufnahme und Münzeinnahmen) hätten um 0,8 Milliarden Euro höher gelegen als veranschlagt. Die Nettokreditaufnahme habe den geplanten Wert mit insgesamt 22,5 Milliarden Euro um 5,6 Milliarden Euro unterschritten.

„Die seit dem Jahr 2011 geltende neue verfassungsrechtliche Schuldenregel wurde eingehalten“, schreibt der BRH weiter. Der Bestand an eingegangenen Verpflichtungen habe bei 123,6 Milliarden Euro gelegen. Ende des Jahres habe der Bund und seine Sondervermögen Gewährleistungen von 462,6 Milliarden Euro übernommen. Das erfasste Vermögen des Bundes einschließlich seiner Sonder- und Treuhandvermögen habe 215 Milliarden Euro betragen. Die Schulden des Bundes (einschließlich Versorgungs- und Beihilfeverpflichtungen) lagen laut BRH bei 1,7 Billiarden Euro. Im Jahr zuvor lagen die Schulden noch bei 1,61 Billiarden Euro.

In seinen Prüfbemerkungen listet der BRH auf 340 Seiten darüber hinaus Steuerverschwendungen des Bundes in Milliardenhöhe auf. Damit wird sich der Rechnungsprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages im kommenden Jahr beschäftigen.

Quelle: Deutscher Bundestag

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