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NRW: Vergabegrundsätze für Kommunen verlängert

Bei kommunalen Auftragsvergaben in NRW unterhalb der EU-Schwellenwerte gelten nach § 25 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO NRW) für die Kommunen die Vergabegrundsätze, die das Ministerium für Inneres und Kommunales bekannt gibt. Diese kommunalen Vergabegrundsätze wurden zuletzt durch den Runderlass vom 6.12.2012 festgelegt. Der Erlass ist nun um fünf Jahre verlängert worden.

Die wichtigsten Bestandteile der kommunalen Vergabegrundsätze:

Der Erlass vom 6.12.2012 wurde nun mit Erlass vom 26.11.2013 verlängert.

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