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EU erleichtert elektronischen Zugang zu Fördergeldern

Bürger und Unternehmen können EU-Förderungen aus dem Strukturfonds künftig komplett über digitale Kanäle beantragen. Dafür sorgt E-Cohesion. Die digitale Agenda der EU verpflichtet alle Mitgliedstaaten dazu, den gesamten Datenaustausch mit den Fördermittelempfängern künftig auch elektronisch anzubieten. Bis 2016 soll E-Cohesion umgesetzt werden. Knackpunkt war bislang das Beharren des nationalen Gesetzgebers auf der Schriftform. In Deutschland wurde diese Barriere im Bundesrecht durch das neue E-Government-Gesetz beseitigt.

Wenn es um Gelder aus den europäischen Strukturfonds geht, erzeugt das Verfahren bei Bürgern, Unternehmen und Verwaltungen gleichermaßen einen zu großen Aufwand. So kämpft sich nahezu jeder Fördermittelempfänger über hohe bürokratische Hürden, indem er zahlreiche Dokumente, beispielsweise Nachweise und Abrechnungen, sowie Angaben zur Person in Papierform einreicht. Die Verwaltungen wiederum müssen jedes Dokument weiterverarbeiten und die zumeist in Papierform erhaltenen Angaben wieder in ihre eigenen Systeme eingeben.

Die öffentliche Verwaltung kann die elektronische Abwicklung zukünftig mit der elektronischen Identitätsfunktion des neuen Personalausweises oder De-Mail anbieten. Dies geht einher mit der Entwicklung, dass mehr als 40 Prozent  der Verwaltungen in Deutschland bis 2015 Erstinvestitionen in Online-Ausweisfunktion und De-Mail planen. Das zeigt die Studie „Branchenkompass 2013 Public Services“ von Steria Mummert Consulting, für die 100 Entscheider aus 100 deutschen Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltungen befragt wurden.

E-Cohesion

Die EU will EU-Förderungen aus dem Strukturfonds mit dem Vorhaben E-Cohesion künftig einfacher gestalten. Leistungsempfänger und die Verwaltungsstellen können alle Daten elektronisch übermitteln, speichern und auf bereits eingegebene Daten zugreifen. Behörden können diesen Service beispielsweise mittels Online-Portal bereitstellen. „Der Vorteil ist, dass sowohl Fördermittelempfängern als auch Verwaltungsbehörden alle Angaben elektronisch zur Verfügung stehen, diese nur einmal verarbeitet werden und Fördermittel schneller freigegeben werden können“, sagt Maciej Dabrowski, Experte für die elektronische Abwicklung von Förderprozessen bei Steria Mummert Consulting. Darüber hinaus kann durch die Reduzierung manueller Eingaben Zeit und Geld gespart werden, was vor dem Hintergrund des geringen Finanzvolumens aus Brüssel geboten ist. „Zudem können Behörden den Empfängern der Zuwendungen mehr Service bieten, indem sie Fördergeldempfänger beispielsweise mit automatisch erzeugten Statusmeldungen auf dem Laufenden halten“, so Dabrowski.

Deutsches Vergabenetzwerk [1]Bis 2016 soll E-Cohesion schrittweise umgesetzt werden. Knackpunkt bei der Umsetzung war bislang das Beharren des Gesetzgebers auf der Schriftform. In Deutschland wurde diese Barriere im Bundesrecht durch das neue E-Government-Gesetz beseitigt. Mit der Novelle sind die elektronische Identitätsfunktion des neuen Personalausweises und der Kommunikationsweg via De-Mail nun gesetzlich als sichere Verfahren und Ersatz für die Schriftform zugelassen. „Im Rahmen von E-Cohesion dient die elektronische Identitätsfunktion dazu, sich auf Förderportalen elektronisch auszuweisen und Daten mit den Verwaltungen auszutauschen. De-Mail können Behörden beispielsweise einsetzen, um rechtsgültige Schreiben förmlich zuzustellen“, sagt Martina Knierim, E-Government-Expertin von Steria Mummert Consulting. Sie empfiehlt Verwaltungsbehörden, bereits frühzeitig zu Beginn der neuen Förderperiode ab 2014 die Technologien neuer Personalausweis und De-Mail in die Förderprozesse einzubinden, um von den Vorteilen der elektronischen Abwicklung so früh wie möglich zu profitieren.

Hintergrund

Der „Branchenkompass 2013 Public Services“ stellt die aktuellen Herausforderungen und die bis 2016 geplanten Maßnahmen der öffentlichen Verwaltung vor. Im Mai und Juni 2013 befragte Forsa für Steria Mummert Consulting 100 Entscheider aus 100 deutschen Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltungen. Themen der Interviews waren E-Government, Effizienzmaßnahmen, Kooperationen, Bürgerbeteiligung, das Berichtswesen und Business Intelligence. Die Interviews wurden mit der Methode des Computer Assisted Telephone Interview (CATI) durchgeführt.

Quelle: Steria Mummert

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