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Österreich: Neues Vergaberecht ab 1.1.2014

Austrian flagÖsterreich hat sein Recht zur öffentlichen Auftragsvergabe reformiert. Die Novellierung bewirkt ‎eine grundsätzliche Vereinheitlichung des Verfahrensrechts sowie eine Neustrukturierung der ‎Gerichtsbarkeit. Die gesetzlichen Änderungen treten zum 1. Januar 2014 in Kraft.

Neben zwei Bundesgerichten werden in den neun Bundesländern jeweils Verwaltungsgerichte mit grundsätzlicher Zuständigkeit für Vergabeentscheidungen eingerichtet, ‎deren Entscheidungen vor dem Verwaltungs- oder dem Verfassungsgerichtshof anfechtbar sind. ‎Die bisher zuständigen Sonderbehörden fallen weg.

Mit der Reform wurden zudem ‎die Vorgaben der europäischen Richtlinie 2011/7/EU vom 16.02.2011 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr umgesetzt. Diesbezügliche Bestimmungen sind seit 12. Juli ‎dieses Jahres in Kraft. Das Änderungsgesetz des Bundesvergabegesetzes 2006 und des Bundesvergabegesetzes Verteidigung und Sicherheit 2012 finden Sie hier [1].

Quelle: IHK Erfuhrt

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