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Tellerrand: Bundesregierung zum Vertriebsmodell der Debeka-Versicherung mit Hilfe von Beamten

Die Bundesregierung äußerst sich in ihrer Antwort (18/170) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/93) zum Vertriebsmodell der Debeka-Versicherung mit Hilfe von Beamten. Die Debeka sieht sich als Selbsthilfeeinrichtung des öffentlichen Dienstes auf dem Gebiet der Krankenversicherung, weshalb eine Mitgliederwerbung durch Beamte ihrer Ansicht nach unbedenklich sei.

Beamte, die als „Vertrauensmitarbeiter“ oder Tippgeber für Versicherungen aktiv werden, müssen sich danach diese Nebentätigkeit vorher genehmigen lassen. Zudem hätten die Beamten bei ihrer Nebentätigkeit gesetzliche Pflichten, wie etwa die Verschwiegenheitspflicht, sowie Auflagen und Bedingungen zu beachten. „Dies schließt die Nutzung dienstlich bekannt gewordener personenbezogener Informationen für die Vermittlungstätigkeit aus“, so die Bundesregierung.

Beamte, die schuldhaft ihre Pflichten verletzten, begingen ein Dienstvergehen, schreibt die Regierung weiter. Die Aufklärung und Ahndung eventueller datenschutzrechtlicher Verstöße obliege darüber hinaus den Datenschutzaufsichtsbehörden.

Die Argumentation der Debeka, sie sei eine „offiziell anerkannte Selbsthilfeeinrichtung des öffentlichen Dienstes auf dem Gebiet der Krankenversicherung“, weshalb eine Mitgliederwerbung durch Beamte unbedenklich sei, wies die Regierung zurück. „Eine staatliche oder behördliche Anerkennung als Selbsthilfeeinrichtung der Bundesbeamten gibt es nicht.“

Forderungen, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) mit der Zuständigkeit für Versicherungsvermittler zu betrauen, lehnt die Regierung ab. Die Vermittler würden durch die Industrie- und Handelskammern beaufsichtigt. Aufgabe der Bafin sei es, ein stabiles Finanzsystem insgesamt zu gewährleisten.

Quelle: Deutscher Bundestag

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6 Kommentare

  1. Christian E.

    Das System ist nicht nur wegen der Unterwanderung im Tagesbetrieb und der dafür aufgewendeten Dienstzeiten problematisch. Vor allem jedoch genießt der Kollege unter Angestellten im öffentlichen Dienst / Soldaten / Beamten ein besonderes Vertrauen. „Empfiehlt“ der Kollege ein Finanzanlage- oder Versicherungsprodukt, so ist dies ein erfolgversprechender Vertriebsweg und eine recht einträgliche Nebenverdienstquelle. Kritisch ist es wegen der Gefahr der Ausnutzung des dem Amtsstatus zu Grunde liegenden Vertrauensvorschusses unter Kollegen und sollte daher generell unterbunden werden.

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    • Thorwald Möller

      Man spricht von einer durchschnittlichen Jahresvergütung von 120-170€ je Tippgeber, also unter 30€ im Monat. Ob das ein “ recht einträglicher Nebenverdienst“ ist mag jeder selber beurteilen!

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  2. Benedikt S.

    Dem stimme ich voll zu. Und weitere rechtliche und vergaberelevante Aspekte sind zu beachten:

    1) Wie es aus den bisherigen medialen Beiträgen zu entnehmen ist, scheint es so zu sein, dass die Tippgeberei und Datenweitergabe auf der Dienststelle erfolgt. Dann fiele die Tätigkeit in eine Zeit, in der Steuerzahler ohnehin für die Besoldung der Beamten mit dem STEUERGELD aufkommt.

    2) Zu beleuchten wäre auch, ob bei einer betrieblichen Altervorsorge eines Amtes oder einer öffentlichen Körperschaft durch die Debeka eine AUSSCHREIBUNG erfolgt ist. Bei der betrieblichen Altersvorsorge geht um bei weitem höhere Auftragsvolumina.

    3) Welche Sanktionen, Wiedergutmachungen oder RECHTSFOLGEN wird es geben?

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  3. Thorwald Möller

    @ Benedikt S.: Bei Behörden gubt es zu 99% nur die ZVK als als betriebliche Altersvorsorge. Von daher besteht keine Gefahr.

    @ Christian E.: Seit der EU-Vermittlerrichtlinie dürften Tippgeber nicht mehr aktiv am Verkaufsgespräch mitwirken, so dass es über einen Plausch beim Frühstück wohl nicht hinausgehen wird. Kommunikation untereinander in einer Behörde/Firma sehe ich nicht als problematisch an.

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  4. Max

    Ich halte es aus Gründen wie unter Pkt 1) genannt für völlig unzulässig: Es stellt sich die Frage nach der Gefahr der Ausnutzung des Amtsstatus und des damit verbundenen Reputationsvorschusses, obwohl es sich um ein Produkt am Wettbewerbsmarkt handelt, das andere Versicherer auch anbieten.

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  5. Mathias

    Unzulässig ist vieles. Bei einer Personalversammlung in einer Gemeinde wurde auch schon mal von einem Anbieter die Umwandlung der ZVK in andere Rentenformen vorgestellt. Damals fragte ich mich auch wie zulässig diese Art von Aquise war…

    Es gibt wie immer: Wo kein Kläger, da kein Richter. Fein, dass zumindestens eine dieser unzulässigen Verfahren thematisiert wird.

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