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Bundestag: Nebenjob von Beamten bei Versicherungen

Manchmal schaffen es auch ungewöhnliche Beiträge unter die TOP 5 des Monats, so unser Bericht über das Vertriebsmodell der Debeka-Versicherung mit Hilfe von Beamten [1], der auch eine ungewöhnliche hohe Anzahl an Kommentaren [2] nach sich zog. Nun gibt es ein Update der Bundesregierung:

Danach fungieren 21 Beamte bzw. Tarifbeschäftigte des Bundes als „Vertrauensmitarbeiter“ oder „Tippgeber“ der Debeka-Versicherung bzw. haben diese Funktionen wahrgenommen. Zudem hat die Regierung Kenntnis über 18 Beamte sowie Tarifbeschäftigte des Bundes, die neben ihrer Diensttätigkeit als “Versicherungsvermittler” für die Debeka tätig sind. Auf die Frage nach Beamten, die eine solche Funktion bei anderen Versicherungsgesellschaften übernommen haben, heißt es, habe die Regierung „Kenntnis über insgesamt 216 Beamte, die eine entsprechende Funktion bei insgesamt 34 verschiedenen Versicherungsgesellschaften ausüben“.

Wie die Regierung erläutert, sind die rechtlichen Grundlagen für die Wahrnehmung von Nebentätigkeiten für die Beamten des Bundes im Bundesbeamtengesetz sowie in der Bundesnebentätigkeitsverordnung geregelt. Grundsätzlich gelte, dass entgeltliche Nebentätigkeiten vor ihrer Ausübung genehmigt beziehungsweise angezeigt werden müssen. Angezeigt wurden dem Dienstherrn den Angaben zufolge insgesamt 36 Nebentätigkeiten. In insgesamt 249 Fällen wurden laut Bundesregierung Tätigkeiten in 78 Behörden bei insgesamt 49 Versicherungsfällen genehmigt.

Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/384 [3]) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/224 [4]) hervor.

Quelle: Deutscher Bundestag

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