Ist die neue EU-Richtlinie so zu verstehen, dass nach Art. 53 die Vergabeunterlagen als freier Download bereitgestellt werden müssen? Eine interessante Diskussion im Deutschen Vergabenetzwerk (DVNW) hier [1].
Ist die neue EU-Richtlinie so zu verstehen, dass nach Art. 53 die Vergabeunterlagen als freier Download bereitgestellt werden müssen? Eine interessante Diskussion im Deutschen Vergabenetzwerk (DVNW) hier [1].