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EEG-Novelle: Ausschreibungspflicht für Erneuerbare Energien kommt

Funktürme und SolaranlageBisher kaum bekannt: Im Zuge der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) 2014 plant die Bundesregierung spätestens ab dem Jahr 2017 die verpflichtende Einführung von öffentlichen Ausschreibungen.

Welche Erkenntnisse der Entscheidung der Bundesregierung zugrunde lagen, im Bereich des Erneuerbare Energien-Gesetzes ab 2017 Ausschreibungen einzuführen, will daher die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (18/1182 [1]) erfahren. Die Bundesregierung soll angeben, welche Ausschreibungssysteme sie geprüft hat und wie sie die Eigentümervielfalt bei der Stromerzeugung erhalten will.

Kritikern zufolge führe die Ausschreibungspflicht dazu, dass große Anbieter bevorteilt werden, Bürgerenergie-Akteure würden dagegen die Verlierer sein. Die Abgeordneten wollen außerdem wissen, wie die Vorentwicklung von Standorten betrieben werden soll.

Für öffentliche Beschaffer fast schon Realsatire dürfte folgende Frage der Fraktion sein: “Auf welchen Erfahrungen beruhen die Annahmen der Bundesregierung, dass Ausschreibungen mit einer Kostenreduktion verbunden seien?”

Die Antwort lesen Sie wie immer im Vergabeblog.

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