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1. Lesung: Neues Hessisches Vergabegesetz

Als fair, nachhaltig und transparent hat der hessische Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir das von den Koalitionsfraktionen vorgelegte Vergabe- und Tariftreuegesetz bei der ersten Lesung des Gesetzentwurfs im Hessischen Landtag am 21.05.2014 bezeichnet. Das neue Vergabegesetz enthalte wirksame Regeln, um Lohndumping bei öffentlichen Aufträgen einzudämmen. „Wer in Zukunft bei öffentlichen Aufträgen den Zuschlag bekommen will, muss sich verpflichten, seine Beschäftigten nach Tarif zu bezahlen. Und überall da, wo kein Tarifvertrag gilt, muss der bundesweite Mindestlohn gezahlt werden“, so der Minister.

„Das Vergabegesetz ist fair, weil wir dafür sorgen, dass die Auftragnehmer ihre Beschäftigten ordentlich bezahlen. Es ist nachhaltig, weil wir erstmals soziale und ökologische Kriterien konkret benennen. Und es ist transparent, weil die Vergabeentscheidung für jeden nachvollziehbar und nachprüfbar ist“, sagte der Minister am Mittwoch im Landtag.

Das Gesetz schließe zudem bisherige Schlupflöcher, indem der Öffentliche Personennahverkehr explizit ins Vergaberecht einbezogen werde. „Auch im ÖPNV wird es zukünftig in Hessen nur noch Auftragsvergaben auf der Grundlage von Tarifverträgen geben.“

Öffentliche Auftraggeber können zudem soziale und ökologische Kriterien benennen, die in die Vergabeentscheidung einbezogen werden. „Dabei gilt der Grundsatz: Niemand wird gezwungen, aber alle öffentlichen Vergabestellen haben die Möglichkeit, nachhaltig zu beschaffen, und wir sind sicher, dass diese Möglichkeiten auch genutzt werden“, erläuterte Al-Wazir. „Der Preis ist damit nicht zwingend das alleine entscheidende Kriterium. Wenn ein Unternehmen beispielsweise Langzeitarbeitslose beschäftigt oder besonders Ressourcen schonende Materialien verwendet, kann es damit unter Umständen den Vorzug vor einem billigeren Anbieter bekommen.“

Das Gesetz schaffe zudem die Rechtsgrundlage, damit sich Vergabestellen anlassbezogen alle notwendigen Unterlagen von ihren Auftragnehmern vorlegen lassen können. „Das gilt selbstverständlich auch für Nach- und Verleihunternehmen“, stellte der Minister klar. „Das Vergabegesetz benennt klare Regeln. Wer dagegen verstößt, muss mit Vertragsstrafen oder Sperren rechnen.“

Al-Wazir betonte, dass das Gesetz insbesondere mittelständische Unternehmen stärke. „Indem wir die Transparenz erhöhen, wird es für kleine und mittlere Unternehmen deutlich einfacher, sich über öffentliche Aufträge zu informieren und entsprechende Gebote abzugeben. Gleichzeitig bleibt das Gesetz handhabbar und damit mittelstandsfreundlich“, so der Minister.

Hinweis: Am 4. Juni 2014, ab 16 Uhr,  findet in Frankfurt a.M. die nächste Sitzung der Regionalgruppe Rhein-Main des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) statt. Teilnahme kostenlos, Anmeldung im Mitgliederbereich des DVNW [1] zwingend.

Quelle: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung

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