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Rheinland-Pfalz: Verwaltungsvorschrift „Öffentliches Auftrags- und Beschaffungswesen“ geändert

Rheinland-Pfalz hat seine Verwaltungsvorschrift „Öffentliches Auftrags- und Beschaffungswesen in Rheinland-Pfalz” aktualisiert, insb. die Wertgrenzen für freihändige Vergaben und beschränkte Ausschreibungen.

Bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen sind nunmehr ohne weitere Einzelbegründung zulässig:

– Freihändige Vergaben bis zu 20.000 Euro,

– Beschränkte Ausschreibungen bis zu 40.000 Euro.

Sie finden die Verwaltungsvorschrift „Öffentliches Auftrags- und Beschaffungswesen in Rheinland-Pfalz” im Mitgliederbereich des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) [1]. Noch kein Mitglied? Zur Mitgliedschaft geht es hier [2].

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