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Regierung will Kommunen entlasten

Die Bundesregierung will die Kommunen in den Jahren 2015 bis 2017 jährlich um eine Milliarde Euro entlasten.

Dazu hat sie den „Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 und zum quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung“ (18/2586 [1]) vorgelegt, der am Freitag erstmals im Bundestag beraten wird.

Danach soll die vorgesehene Entlastung durch eine Änderung des Finanzausgleichgesetzes zur Hälfte durch einen höheren Bundesanteil an den Kosten der Unterkunft und Heizung nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch und zur anderen Hälfte durch einen höheren Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer zulasten des Bundesanteils an der Umsatzsteuer erfolgen.

Zudem will die Bundesregierung mit dem Gesetzentwurf einen Teil der vorgesehenen Entlastung von insgesamt sechs Milliarden Euro im Zusammenhang mit den Herausforderungen bei der Finanzierung von Kinderkrippen, Kitas, Schulen und Hochschulen bereit stellen. Deshalb will der Bund das bestehende Sondervermögen „Kinderbetreuungsausbau“ um 550 Millionen Euro aufstocken. Da im Mai 2014 das Sondervermögen nicht abgeflossene Mittel in Höhe von 450 Millionen Euro aufgewiesen habe, stehe damit insgesamt eine Milliarde zur Verfügung, heißt es im Entwurf.

Schließlich soll mit dem Entwurf zur weiteren Beteiligung des Bundes an den Betriebskosten der Kinderbetreuung der Länderanteil an der Umsatzsteuer zulasten des Bundesanteils an der Umsatzsteuer in den Jahren 2017 und 2018 um jeweils 100 Millionen Euro erhöht werden.

Die Entlastung der Kommunen zählt auch weiterhin zu den prioritären Maßnahmen des Bundes, schreibt die Regierung zur Begründung. Im Rahmen der Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes sollen die Kommunen im Umfang von fünf Milliarden Euro jährlich von der Eingliederungshilfe entlastet werden. Bereits im Vorgriff darauf werde der Bund in den Jahren 2015 bis 2017 die Kommunen in Höhe von eine Milliarde Euro pro Jahr entlasten.

Die Länder und Gemeinden stehen vor großen Herausforderungen bei der Finanzierung von Kinderkrippen, Kitas, Schulen und Hochschulen, heißt es weiter. Damit sie diese Aufgabe besser bewältigen können, sollen die Länder in der laufenden Legislaturperiode in Höhe von sechs Milliarden Euro entlastet werden.

Quelle: Bundestag

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