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Brandenburg: Bundesweiter Mindestlohns am 1.1.2015 hat keine Auswirkungen auf BbgVergG

Das Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten informiert mit Schreiben vom 1. Oktober 2014 darüber, dass das Inkrafttreten des bundesweiten Mindestlohns am 1. Januar 2015 im Grundsatz keine Auswirkungen auf die Geltung der Vorschriften des Brandenburgischen Vergabegesetzes (BbgVergG) haben wird. Sie finden das Schreiben im Mitgliederbereich des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) [1]. Noch kein Mitglied? Zur Mitgliedschaft geht es hier [2].

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