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Thüringen: CDU für vorgezogene Evaluierung des Vergabegesetzes

Die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag forderte die vorgezogene Evaluierung des Thüringer Vergabegesetzes. StS Hoppe, SPD, verteidigte in der 4. Plenarsitzung das Gesetz und erinnerte, dass dieses auf die Koalitionsvereinbarung zwischen CDU und SPD aus 2009 zurück geht.

In Deutschland habe lediglich Bayern für den Unterschwellenbereich kein eigenes Gesetz, so Hoppe. „Das Thüringer Vergabegesetz bewegt sich also im Rahmen der in den anderen Bundesländern ebenso üblichen gesetzlichen Regelungen zur Vergabe öffentlicher Aufträge“, so Hoppe.

Kein Rückgang der Bieterzahlen erkennbar

Auch sei ein Rückgang von Bewerber- bzw. Bieterzahlen insbesondere von Seiten der KMU seit Inkrafttreten nicht zu erkennen. „Ein Rückgang, so er denn bestünde, wäre außerdem auf vielfältige Faktoren zurückzuführen. Hierbei könnte auch eine maßgebliche Rolle spielen, dass die Auftragsbücher bei der Mehrheit der Thüringer Handwerker derzeit gut gefüllt sind.“, so Hoppe. Und weiter: „Wir führen keine Statistik über Vergaben, wir können jedoch annehmen, dass in Thüringen jährlich mehrere Zehntausend Vergaben erfolgen. Im Verhältnis hierzu ist die Anzahl von 57 Nachprüfungsverfahren in 2012, 61 in 2013 zuzüglich 23 EU-weiten Verfahren sowie 77 Verfahren in 2014 nach dem Thüringer Vergabegesetz eher gering.“

Prüfung 2016

Im Hinblick auf die Bitte zur Prüfung einer Evaluierung des Vergaberechts verwies Hoppe auf § 20 des Thüringer Vergabegesetzes. Der Gesetzgeber habe hierzu entschieden, dass das Thüringer Vergabegesetz fünf Jahre nach Inkrafttreten einer Evaluierung unterzogen wird. „Und das wird 2016 der Fall sein“, so Hoppe.

Aus dem Parlament

Für Unterhaltungswert sorgte dann noch das Verfahren über die Abstimmung des Antrags. Wörtliche Widergabe des Sitzungsprotokolls:

Vizepräsident Höhn:
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag …

Abgeordneter Emde, CDU:
Herr Präsident, wir sind der Auffassung, dass da eine genaue Auszählung erforderlich ist. Das ist überschlägig aus Ihrer Sicht nicht zu machen.

Vizepräsident Höhn:
Herr Abgeordneter Emde, Sie können versichert sein, dass meine Feststellung hier von diesem erhöhten Platz aus nicht überschlägig stattgefunden hat. Ich stelle fest, dass der Antrag auf Überweisung an den Ausschuss abgelehnt ist.
(Unruhe CDU)

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Antrag an sich. Wer dem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um sein Handzeichen.
(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Herr Präsident, wir haben widersprochen! Sie können nicht einfach feststellen, wie Ihnen das lustig ist. Wir haben der Feststellung Ihres Ergebnisses widersprochen, dann müssen Sie auszählen laut der Geschäftsordnung!)

Was ich muss, stellt der Präsident selbst fest, Herr Abgeordneter Mohring.
(Unruhe CDU, AfD)

Ich habe das Ergebnis eindeutig festgestellt. Es wird hier …
(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Nein!)

Ich muss jetzt abstimmen lassen über den Antrag an sich.
(Unruhe CDU)

Wer dem Antrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen.
(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Das geht nicht!)
(Unruhe CDU)

Meine Damen und Herren, zur allgemeinen Befriedung und damit Sie nicht so aufgeregt in den verdienten Feierabend heute Abend gehen können, wiederhole ich die Abstimmung zur Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft. Wer der Überweisung an diesen Ausschuss seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind 43 Stimmen für die Überweisung. Ich bitte jetzt um die Gegenstimmen. Die Gegenstimmenzahl beträgt 45. Damit ist die Überweisung abgelehnt.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Nun kommen wir, wie schon mehrfach angekündigt, zur Abstimmung über den Antrag an sich. Wer dem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. Danke schön. Die Gegenstimmen bitte. Damit ist der Antrag abgelehnt.

Das vollständige Plenarprotokoll finden Sie hier [1], den Tagesordnungsprunkt ab Seite 144.

Quelle: Redation Vergabeblog.de

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