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SPD zum Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern

Zur Unterrichtung der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern über ein Gutachten zur „Evaluierung des Vergabegesetzes MV“ erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion MV, Jochen Schulte:

„Der Koalition ist es gelungen, mit dem Landesvergabegesetz eine sinnvolle Regelung auf den Weg zu bringen.  So wurden nicht nur erfolgreich die Weichen für einen Mindestlohn von 8,50 Euro gestellt, dem nunmehr auf Bundesebene durch die Einführung eines flächendeckenden Mindes-lohns entsprochen wurde. Gleichzeitig konnten durch das Landesvergabegesetz bereits vorab in einigen Wirtschaftsbereichen nennenswerte Lohnsteigerungen erfolgen.Die bei der Erarbeitung des Gesetzes durch dessen Gegner immer wieder heraufbeschworenen negativen Folgen zeigten sich demgegenüber tatsächlich in der Breite des Landes nicht. Vielmehr hat das Gesetz nachweisbar für Auftraggeber und Auftragnehmer zu mehr Rechtssicherheit bei der Vergabe von Aufträgen geführt.Vor dem Hintergrund der zwischenzeitlich stattgefundenen gesetzlichen Veränderungen auf Bundesebene, wie etwa der Einführung des Mindestlohnes, aber auch um im Interesse aller Beteiligten unnötigen Bürokratieaufwand zu verringern, ist aus Sicht der SPD-Fraktion sinnvoll, die Ergebnisse der Evaluation in eine moderate Novellierung des Gesetzes einfließen zu lassen und dieses über 2016 hinaus zu verlängern.“

Hintergrund: Um die Wirkungen des Gesetzes zu analysieren, wurde die Landesregierung im Juni 2012 vom Landtag aufgefordert, das VgG M-V bis zum 31. März 2015 evaluieren zu lassen.

Quelle: SPD Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern

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