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xVergabe – als eingetragende Marke?

Der Laie staunt, der Fachmann wundert sich – und die Wettbewerber im Umfeld der elektronischen Vergabe wohl auch: Das Projekt xVergabe unter Federführung des Beschaffungsamts des Bundesministeriums des Innern wurde 2007 im Rahmen der Standardisierungsinitiative XÖV als zentrales Vorhaben von Deutschland Online gegründet. Einer der beteiligten Lösungsanbieter hat es dabei offenbar unbemerkt vom Rest der Anbietergemeinde geschafft, sich die Wortmarkte „xVergabe“ beim Deutschen Patent- und Markenamt schützen zu lassen.

Ziel von xVergabe ist es, im Flickenteppisch der untereinander inkompatiblen eVergabe-Lösungen und -Plattformen übergreifende Daten- und Austauschprozessstandards zu schaffen. So soll es möglich sein, dass Bieter mit nur einem Stück Software, dem sog. einheitlichen Bieterclient, möglichst viele verschiedene Plattformen nutzen können.

Morgen auf den Tag genau vor vier Jahren wurde die Wortmarke „xVergabe“ durch die xSolut GmbH beim Deutschen Patent- und Markenamt in München angemeldet. Dort sah man offenbar keine Eintragshindernisse. Erst später erfolge die Umschreibung auf die Administration Intelligence (AI) AG aus Würzburg.

Dem Vernehmen nach ist die Stimmung zumindest bei einigen der Projektbeteiligten aufgrund der erst kürzlich bekannt gewordenen Markeneintragung nicht allzu gut. Immerhin haben es alle Lösungsanbieter vorgesehen, ihre „xVergabe“-kompatiblen Anwendungen auch ebenso zu benennen, denn diese Eigenschaft ist das künftige „Must-have“-Kriterium bei der Entscheidung für die Anschaffung einer eVergabe-Lösung. Und die wird bekanntlich ab 2016 für alle Vergabestellen von der Kür zur Pflicht. Aufgrund der Markeneintragung könnte AI nun möglicherweise die Bezeichnung der Produkte von Wettbewerbern als dem xVergabe-Standard entspechend untersagen. Update 19.05.2015, 13.50 Uhr: Allerdings soll nach uns nun vorliegenden Informationen AI dem Beschaffungsamt des BMI “bereits signalisiert [haben], dass wir die kostenfreie Verwendung [der Marke, Anmk. der Redaktion] im Interesse des Standards vereinbaren wollen.”

Ganz abgesehen davon, dass durch die Markeneintragung die Motivation der anderen beteiligten Lösungsanbieter zur weiteren Mitarbeit am ohnehin in technologischer wie tatsächlicher Hinsicht anspruchsvollen Projekt xVergabe sicherlich nicht gestiegen ist, bleibt die Thematik xVergabe mit Sicherheit weiterhin spannend

Die Widerspruchsfrist für die Eintragung der Marke ist derweil abgelaufen.

Unbenannt [1]

Grafik: Markenregister beim Deutschen Patent und Markenamt (DPMA), Stand 18.05.2015.

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