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Serie: Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts

Alles soll einfacher werden. Vergabeverfahren sollen effizienter und flexibler werden. Kleinen und mittel-großen Unternehmen soll der Zugang zu Auftragsvergaben erleichtert werden.

Mit dieser Zielsetzung traten zum 17.April 2014 die neuen EU-Richtlinien

in Kraft. Mitgliedstaaten sind verpflichtet, diese Richtlinien bis zum 18. April 2016 umzusetzen.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat mit Bearbeitungsstand: 30. April 2015 den ersten Referentenentwurf “Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts – Umsetzung der EU-Vergaberichtlinien 2014″ veröffentlicht (der Entwurf ist in der Bibliothek des DVNW [1] zu finden ist. Noch kein Mitglied im DVNW? Zur Mitgliedschaft geht es hier [2].)

Zum Start der Serie finden Sie bereits eine Synopse der geplanten Änderungen von Frau Prell im Mitgliederbereich des DVNW. Herr Dr. Soudry wird in dem ersten Teil der Serie einen generellen Überblick über den Referentenentwurf geben. Dem Überblick folgen Beiträge zu der Systematik der Ausschlussgründe von Frau Fritz, sowie ein Beitrag zu Bedingungen der Auftragsausführung nach dem Referentenentwurf von Frau Walliczek.

Die Serie zum Referentenentwurf liefert Informationen im Überblick.

DVNW_Mitglied [2]

Vergabeblog.de vom 23/05/2015, Nr. 22502
Aktuelle Synopse zum Entwurf 4. Teil GWB [3]” von Monika Prell [4]

Vergabeblog.de
Der Referentenentwurf zum neuen GWB 2015 – Die wichtigsten Neuerungen [5]” von Dr. Daniel Soudry, LL.M. [6]


Systematik der Ausschlussgründe nach dem neuen GWB [7]” von Aline Fritz [8].

Vergabeblog.de
”Bedingungen zur Auftragsausführung nach dem neuen GWB” von Johanna Walliczek.

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