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Neue Europäische Eigenerklärung (EEE): Überarbeitung

Die EU-Kommission hat den Mitgliedstaaten einen Entwurf für eine Durchführungsverordnung zur Einführung der EEE übermittelt. Dieser wurde Juni 2015 überarbeitet und befindet sich in der Abstimmung mit den EU-Mitgliedstaaten. Er liegt gegenwärtig nur in englischer Sprache vor.

Der EEE-Entwurf sieht dabei folgendes Konzept vor: In Teil I (Part I) des Formulars hat der öffentliche Auftraggeber in geringem Umfang Informationen zu seiner Identität und zum Vergabeverfahren einzutragen. Teile II bis VI (Parts II to VI) sind vom Unternehmen auszufüllen, das sich um die Teilnahme an einem Vergabeverfahren bewerben oder ein Angebot abgeben möchte. Neben Angaben zur Identität des Bieters bzw. Bewerbers und seiner rechtlichen Vertreter (Teil II) wird das Unternehmen aufgefordert, Erklärungen zum Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen (Teil III), zur Erfüllung der vom Auftraggeber vorgegebenen Eignungskriterien (Teil IV) und ggf. zur Erfüllung von Kriterien zur Reduzierung der Anzahl der Teilnehmer bei sog. zweistufigen Vergabeverfahren (Teil V) abzugeben.

Zu den konkreten Eignungskriterien (Teil IV) müssen vom Unternehmen nur dann Eintragungen vorgenommen und Angaben (z.B. zum Jahresumsatz oder der Höhe der Berufshaftpflichtversicherung) gemacht werden, wenn dies in den Vergabeunterlagen oder der Auftragsbekanntmachung durch den öffentlichen Auftraggeber unmittelbar gefordert wurde (1. Alternative). Der öffentliche Auftraggeber kann auch vorsehen, dass eine bloße Bestätigung durch das Unternehmen ausreicht, dass die Eignungskriterien erfüllt werden (2. Alternative).

Hinweis zum Verfahren: Der EEE-Entwurf wird nach dem sog. Prüfverfahren i.S.d. des Art. 5 der EU-Verordnung Nr. 182/2011 erlassen. Im Rahmen dieses Prüfverfahrens können die Mitgliedstaaten mit qualifizierter Mehrheit den Entwurf der EU-Kommission ablehnen oder Änderungen hierzu vorschlagen. Kommt eine qualifizierte Mehrheit nicht zustande, kann die EU-Kommission ihren Entwurf auch bei negativem Votum einzelner Mitgliedstaaten erlassen.

Hinweis: Die EEE ist auch Thema des 2. Deutschen Vergabetages. Zu Programm & Anmeldung.

Quelle: BMWi

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