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BDI zur Vergaberechtsreform

Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) bezieht in einer 17-Seitigen Stellungnahme Position zum Gesetzentwurf zur Modernisierung des Vergaberecht. Darin begrüßt er, dass die Bundesregierung die Umsetzung der EU-Vergaberichtlinien dazu nutzen will, das nationale Vergaberecht u. a. einfach, anwenderfreundlich und rechtssicher zu gestalten. Der BDI bezweifelt jedoch, dass dies mit dieser Umsetzung erreicht werden kann.

Danach tritt der BDI u. a. ein

  • für eine echte Strukturreform zur Vereinfachung des Vergaberechts, die nur durch Abschaffung der Landesvergabegesetze mit ihrer Vielzahl unterschiedlicher Regelungen gelingen kann
  • für eine Beibehaltung der Vergabeordnungen VOB, VOL und VOF
  • für eine Konzentration des Vergaberechts auf seine Kernfunktion
  • für die Berücksichtigung strategischer Aspekte nur unter Beachtung des strikten Auftragsgegenstandsbezugs und unter den Voraussetzungen, dass strategische Aspekte mit höherrangigem Recht vereinbar sein müssen sowie in ihrem jeweiligen gesetzlichen Kontext und nicht allein über das Vergaberecht durchgesetzt werden
  • für eine restriktive Umsetzung etwaiger Ausnahmen vom Vergaberecht (insbesondere zu Inhouse-Vergaben und öffentlich-öffentlichen Kooperationen)
  • für die Ausschöpfung der speziell für die elektronische Vergabe bestehenden längeren Umsetzungsfristen, um in der verbleibenden Zeit die derzeit fehlende Interoperabilität und Standardisierung herzustellen
  • für die Wiederaufnahme des Verbots des ungewöhnlichen Wagnisses im Bereich der Liefer- und Dienstleistungen
  • für die Aufnahme des Grundsatzes der produkt- und herstellerneutralen, d. h. nichtdiskriminierenden Leistungsbeschreibung
  • für die Möglichkeit des Auftraggebers, das alleinige Preis- oder Kostenkriterium bei der Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots berücksichtigen zu können
  • für die Aufnahme eines Vergütungsanspruches zugunsten des gutgläubigen Auftragnehmers, wenn ein Vertrag wegen eines Gemeinschaftsverstoßes des Auftraggebers gekündigt werden muss

Darüber hinaus enthält die BDI-Stellungnahme Ausführungen zu Themenkreisen der EU-Vergaberichtlinien, die zwar nicht im Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts enthalten sind, möglicherweise aber im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens noch thematisiert und – als zumindest teilweise vergabeverfahrensrelevante Vorschriften – aufgenommen werden könnten. Die deutsche Industrie positioniert sich u. a.:

  • gegen eine generelle Verkürzung der bestehenden Mindestfristen für Teilnahmeanträge und den Eingang von Angeboten
  • für eine detaillierte Regelung zum Schutz des eingebrachten unternehmerischen Know-how bei Innovationspartnerschaften
  • für die verstärkte Zulassung von Nebenangebote, um Innovationen zu fördern
  • für einheitliche Voraussetzungen einer Selbstreinigung
  • für eine deutliche Beschränkung der Anzahl geforderter Eignungsnachweise in der Praxis, die zweckmäßig und angemessen sein und mit dem Auftragsgegenstand im Zusammenhang stehen müssen
  • für die stärkere Fokussierung auf die Berücksichtigung von Lebenszykluskosten
  • gegen die Möglichkeit, Direktzahlungen des Auftraggebers an Unterauftragnehmer zuzulassen.

Die komplette Stellungnahme finden Sie im Mitgliederbereich des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW). Noch kein Mitglied? Zur Mitgliedschaft geht es hier.

Die Vergaberechtsreform ist Schwerpunktthema des 2. Deutschen Vergabetages. Zu Programm & Anmeldung.

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