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Handlungsleitfaden für Art. 4 Abs. 5 und 6 VO (EG) Nr. 1370/2007 im öffentlichen Personenverkehr

Rheinland-Pfalz: Mit dem Handlungsleitfaden für die Anwendung des Art. 4 Abs. 5 und 6 VO (EG) Nr. 1370/2007 soll den öffentlichen Aufgabenträgern, den Betreibern von ÖPNV- und SPNV-Leistungen, Betriebsräten, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie der interessierten Öffentlichkeit ein erster Überblick über die Anwendung von Art. 4 Abs. 5 und 6 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 verschafft werden.

Den Leitfaden finden Sie hier [1].

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