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Unterbringung von Flüchtlingen: Änderung der Thüringer Verwaltungsvorschrift zur Vergabe öffentlicher Aufträge

Für die Belange der Unterbringung von Flüchtlingen ist die Erste Änderung der Thüringer Verwaltungsvorschrift zur Vergabe öffentlicher Aufträge am 27.04.2015 in Kraft getreten.

Sie enthält ausschließlich für diese Zwecke erhöhte Wertgrenzen für die Beschränkte Ausschreibung und Freihändige Vergabe. Diese Änderungs-VV gilt befristet bis zum 31.12.2015. Die Änderung finden Sie hier [1].

Die Vergabe von Flüchtlingsunterkünften ist auch ein Schwerpunkt auf dem 2. Deutschen Vergabetag in Berlin, zu Programm & Anmeldung [2].

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