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Neue EU-Schwellenwerte ab 1. Januar 2016

Aktuelle EU-Verordnungen vom 25.11.15 sehen die Änderung der EU-Schwellenwerte zum 1.1.2016 vor. Danach liegt der Wert für Bauvergaben künftig bei 5,225 Mio. Euro, für Liefer- und Dienstleistungen bei 209.000 Euro. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den entsprechenden Verordnungen zur Änderung der RL 2014/24/EU (klassische Vergaben), der RL 2014/25/EU (Sektorenvergaben) und der RL 2014/23/EU (Konzessionsvergaben), abrufbar im Mitgliederbereich des Deutschen Vergabenetzwerks DVNW, dort in der Bibliothek [1]. Noch kein Mitglied? Zur Mitgliedschaft geht es hier [2].

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