Nachdem am Mittwoch, 16.12.2015, der Bundestagsausschuss für Wirtschaft und Energie mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen dem Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts zustimmte [1], hat gestern, am 17.12.2015, auch der Bundestag in zweiter und dritter Lesung die Beschlussempfehlung (Gesetzentwurf in der Ausschussfassung [2]) angenommen.